Die Bürgerrechtsbewegung Electronic Privacy Information Center (EPIC), die sich besonders des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre annimmt, hat gegen die amerikanische Bundespolizei FBI Klage eingereicht, weil sich die Behörde bisher geweigert hatte, entsprechend dem Gesetz zur Informationsfreiheit (Freedom of Information Act, FOIA) Dokumente im Zusammenhang mit einer heimlich angelegten, umfassenden Datensammlung, die dazu benutzt werden könnte, dem Aufenthaltsort einer beliebigen Person jederzeit und überall nachzuspüren, freizugeben.

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EPIC hatte die
Beschwerde am Montag letzter Woche vor dem Bundesbezirksgericht für den District of Columbia, also der Hauptstadt Washington, eingereicht. In ihr wirft sie der Bundespolizei vor, auf die bereits vor sechs Monaten eingereichten Anfragen nach dem FOIA bisher nicht geantwortet zu haben.
Im September letzten Jahres hatte EPIC das FBI aufgefordert, zu seinem
biometrischen »Erkennungssystem der nächsten Generation« (»Next Generation Identification«-Programm, NGI-Programm) ausführlich Stellung zu nehmen. Dieses Programm arbeitet auf der Grundlage einer Sammlung biometrischer Daten wie DNS-Profilen, Fahndungsfotos oder Iris-Erkennung, um so die Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen, Verdächtige aufzuspüren, ohne sich auf traditionellere, möglicherweise veraltete Methoden verlassen zu müssen. 2012 hatte das FBI erklärt, das NGI sei bereits zu 60 Prozent abgeschlossen, und Tom Bush, stellvertretender Leiter der Abteilung Informationsdienst Strafjustiz (Criminal Justice Information Services Division) meinte, das neue System werde »schneller, umfassender und besser« als das gegenwärtig genutzte »Integrierte automatisierte Erkennungssystem für Fingerabdrücke« (Integrated Automated Fingerprint Identification System, IAFIS) sein.
»Umfassender, weil es unsere Speichermöglichkeiten für Fingerabdrücke erhöht und durch zusätzliche multimodale biometrische Datensammlungen etwa mit Handflächenabdrücken oder Irisscans ergänzt«, hieß es 2009 auf der FBI-Internetseite. Zugleich werde an einer Verbesserung der Methoden zum Aufspüren und der Verfolgung wie etwa der Stimmenanalyse und erkennung gearbeitet. Wenn das Programm einmal im Einsatz sei, sei es durchaus möglich, einen Verdächtigen in nur zehn Minuten aufzuspüren.
Das FBI will dabei nicht nur auf Verbrechens-Datensammlungen zurückgreifen. Die Bundespolizei will, dass das NGI-System darüber hinaus auch Aufzeichnungen privater und öffentlicher Überwachungskameras nutzen kann, von denen nach Schätzungen von EPIC etwa 30 Millionen im ganzen Land arbeiten. Auch muss es sich bei den Zielpersonen nicht notwendigerweise nur um »Bad Guys«, also tatsächliche oder vermeintliche Bösewichte, handeln.
»Das Heimatschutzministerium hat Hunderte Millionen von Dollar aufgewendet, um auf bundesstaatlicher oder lokaler Ebene Überwachungssysteme einzurichten; dazu gehören Videoüberwachungsanlagen, die die alltäglichen Tätigkeiten von Millionen von Menschen erfassen«, schreibt EPIC. »Das NGI-System könnte mit anderen Überwachungstechnologien wie TrapWire integriert werden. Dies würde einen Echtzeit-Bildabgleich der Live-Aufzeichnungen der Videoüberwachungskameras ermöglichen.«
Bei TrapWire handelt es sich um ein Überwachungssystem, auf das man im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der
Analyse gehackter E-Mails des privaten Nachrichtendienstes Stratfor aufmerksam geworden war. Dieses Programm wurde bereits an Städte in den ganzen USA, darunter auch Washington und New York, verkauft. Es ermöglicht seinen Anwendern, die Gesichter von Personen auf Überwachungsvideos in Sekunden zu erkennen und zuzuordnen. »TrapWire bietet eine technische Lösung bei der Auswertung von Überwachungs[daten] in Gefährdungsbereichen auf der Grundlage von Verhaltensmustern. Es trägt dazu bei, einzelne Spuren zeitlich und räumlich einzuordnen«, erklärte das Unternehmen, welches das gleichnamige Überwachungssystem entwickelt hat.
Das FBI hatte sein NGI-Programm zum ersten Mal bereits vor zehn Jahren öffentlich vorgestellt, kam aber bisher den Forderungen nach Freigabe der Informationen durch EPIC nicht nach. Zu dem NGI-System gehören Gesichtserkennungssysteme sowie Fotos und andere biometrische Daten von Millionen von Personen, die bisher weder straffällig geworden sind noch eines Verbrechens beschuldigt werden, begründete EPIC seine Anfrage. Das FBI habe sogar versucht, Zugriff auf statistische Daten aus den Führerscheinunterlagen verschiedener Bundesstaaten zu erhalten. »Die NGI-Datensammlung wird Fotografien von Millionen von Menschen enthalten, die weder Verbrecher noch Verdächtige sind«, heißt es in dem Schriftsatz der EPIC-Anwälte.
Als die EPIC-Rechtsanwältin Ginger McCall in der RussiaToday-Sendung The Big Picture mit dem amerikanischen Journalisten Thom Hartmann 2011 über das NGI-Programm diskutierte, warnte sie vor den Folgen der Sammlung und Speicherung riesiger personenbezogener Datenmengen durch das FBI, die Menschen beträfen, die in einigen Fällen nicht einmal einer Straftat beschuldigt würden. »Die Methode, nach der diese neue Datensammlung aufgebaut wird, ermöglicht den Einbezug von Informationen von Strafverfolgungsbehörden auf lokaler und bundesstaatlicher Ebene«, sagte sie. »Diese Informationen könnten auch von kommerziellen Anbietern oder aus verdeckten Überwachungen stammen. In der Vergangenheit war das Vorgehen des FBI nicht immer unproblematisch. Die Behörde hat auch friedliche Demonstranten erfasst und - fälschlicherweise - als Terroristen eingestuft. Es gibt also zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit diesen Datensammlungen.«
Nachdem EPIC nun ein halbes Jahr auf eine Beantwortung seiner Forderung nach Freigabe von Informationen zum NGI-System sowie allen vertraglichen Vereinbarungen mit kommerziellen Anbietern und Leistungsbeschreibungen entsprechend dem FOIA warten musste, klagte die Organisation nun, um eine zeitnahe Freigabe zu erreichen.
»Die Beklagte hat es versäumt, die festgelegten Fristen einzuhalten, der Forderung nach Informationsfreigabe durch EPIC im Rahmen des FOIA umgehend nachzukommen, und hat bisher noch kein einziges Dokument vorgelegt. EPIC stellt daher den Antrag, das Gericht möge eine umgehende Freigabe aller angeforderten Dokumente anordnen und andere aus seiner Sicht angemessene Lösungen beschließen«, heißt es in der Klageschrift der EPIC-Anwälte Ginger McCall, Marc Rotenberg und David Brody, die am 8. April 2013 eingereicht wurde.
»Das NGI-Programm wirft aus Sicht des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre sowie der Meinungs- und Redefreiheit schwerwiegende Probleme auf«, hatte McCall bereits 2011 gegenüber Hartmann deutlich gemacht. »Es wirkt sich tatsächlich sehr ernüchternd auf die Rede- und Meinungsfreiheit aus, wenn man den Eindruck hat, ständig von der Regierung überwacht zu werden.«
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