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Die Bundesregierung will die Streik-Möglichkeiten von kleineren Gewerkschaften für einige Berufsgruppen einschränken. Spartengewerkschaften für Lokführer, Piloten oder Klinikärzte protestieren gegen die Pläne. Sie fürchten um ihre Rechte bei Lohnforderungen.

Die Bundesregierung nimmt mit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit die Streikmacht von Berufsgruppen wie Lokführern, Piloten oder Ärzten ins Visier. Das Kabinett will am kommenden Mittwoch Eckpunkte verabschieden, wonach die in einem Betrieb mitgliederstärkste Gewerkschaft bei Tarifverhandlungen das Sagen hat. In den Reuters am Donnerstag vorliegenden Eckpunkten heißt es, dies schließe “auch eine Erstreckung der Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft auf die Minderheitsgewerkschaft ein”. Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund für Krankenhausärzte reagierten empört und sprachen von einem Frontalangriff auf Gewerkschaftsrechte.

Der Entwurf sei zwischen den Bundesministerien abgestimmt, hieß es in der Koalition. Beteiligt waren unter anderem das Arbeitsministerium und die Ministerien für Inneres und Justiz. Spartengewerkschaften etwa für Lokführer, Piloten oder Klinikärzte fürchten um ihren Einfluss. Die Regelung soll sicherstellen, dass in einem Betrieb nicht unterschiedliche Gewerkschaften verschiedene Tarifverträge für einzelne Berufsgruppen abschließen und somit womöglich ein Unternehmen ständig Arbeitskämpfen ausgesetzt sein könnte. Damit soll das Prinzip “ein Betrieb, ein Tarifvertrag” wieder gelten, das vor einigen Jahren vom Bundesarbeitsgericht aufgeweicht worden war.

Keine "Prämie" für Machtposition einzelner Berufsgruppen

“Die Friedenspflicht des Tarifvertrags wird entwertet, wenn sich ein bereits tarifgebundener Arbeitgeber einer Vielzahl weiterer Forderungen und gegebenenfalls Arbeitskampfmaßnahmen konkurrierender Gewerkschaften gegenübersieht”, heißt es in den zweiseitigen Eckpunkten. “Die Akzeptanz einer betrieblichen Lohnpolitik, die vor allem die besonderen Machtpositionen einzelner Berufsgruppen im Betriebsablauf prämiert, ist gering.”

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen einzelne Berufsgruppen für ihre Lohnforderungen nicht einen ganzen Betrieb lahmlegen können. “Soweit sich im Betrieb Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden, kommt nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft zur Anwendung, die im Betrieb mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft)”, heißt es in den Eckpunkten. Erst im Gesetzentwurf, der für den Herbst geplant ist, soll definiert werden, was als Betrieb gilt, wozu auch Aufspaltungen einzelner Unternehmen zählen können.

Der Marburger Bund, der nach eigenen Angaben über 100.000 angestellte Krankenhausärzte vertritt, sprach von einem “Zweiklassenrecht für Gewerkschaften”. Die Gewerkschaft konkurriert mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die vor allem das nach Zahlen stärkere Pflegepersonal zu ihren Mitgliedern zählt. “Die einen dürfen mit staatlicher Genehmigung Tarifverträge schließen und ihre Mitglieder zum Streik aufrufen, die anderen müssen sich unterordnen und Ruhe geben”, erklärte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. “Wir werden einen solchen Frontalangriff auf unsere gewerkschaftliche Existenz nicht hinnehmen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln politisch und rechtlich zur Wehr setzen.”