Käfigbett
© SM EdelstahldesignAllseits geschlossenes Käfigbett
Das Landesgericht Linz entschied, dass spezielle Betten für kranke Kinder illegal sind

Salzburg - Das Leben meint es nicht gut mit dem kleinen Philipp (Name von der Redaktion geändert). Der heute sechsjährige Bub leidet an einer schwer behandelbaren Form der Epilepsie und darüber hinaus an einer mit erhöhter Infektionsgefahr verbundenen Sichelzellenanämie. Seit einigen Jahren lebt Philipp im Caritas-Heim St. Isidor im oberösterreichischen Leonding.

Seit Anfang 2009 muss Philipp in der Nacht, aber auch in der Mittagszeit hinter Gitter. Er ist in einem allseits geschlossenen Pflegegitterbett untergebracht - Höhe zwei Meter, Sprossenabstand sechs Zentimeter. In der Nacht kann Philipp den Nachtbereitschaftsdienst nur durch Weinen oder Schreien auf sich aufmerksam machen. Auf Anfälle des Buben wird nur reagiert, wenn diese eine gewisse Lautstärke erreichen.

Kein moderner Betreuungsstandard

Mit dieser Praxis ist jetzt Schluss. Das Landesgericht Linz hat Ende April einen Beschluss des Bezirksgerichts Traun bestätigt, nach dem das Wegsperren in Käfigbetten für unzulässig erklärt wird: "Die Verwendung sogenannter Pflegegitterbetten entspricht schon grundsätzlich einem modernen Betreuungs- und Pflegestandard nicht mehr."

Und weiter: Die Caritas habe das Bett eingesetzt, obwohl das Amt der Landesregierung Ende 2009 auf Anregung des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung alle Heimträger aufgefordert hatte, die mit Pflegegitterbetten durchaus vergleichbaren Netzbetten zu eliminieren.

Antragsteller bei Gericht war der österreichweit agierende Verein Bewohnervertretung. Die Bewohnervertretung vertritt ex lege alle Personen, die in Einrichtungen untergebracht sind, die unter das Heimaufenthaltsgesetz fallen. Kommt es zu Freiheitsbeschränkungen, sorgt sie für die Überprüfung der Maßnahmen.

Niederflurbett mit Abprallpolster

Nach dem Urteil sei das Gitterbett weggekommen, der Bub schlafe nun auf einem Niederflurbett mit Abprallpolster, erklärt die bei der Caritas Oberösterreich für Menschen mit Behinderung zuständige Geschäftsführerin Maria Sommereder auf Anfrage des Standard. Inzwischen habe man für die Wohngruppe auch einen "wachenden Nachtdienst" bereitgestellt.

Die Causa geht dennoch weiter zum Obersten Gerichtshof. Die Caritas ist nämlich der Meinung, dass die Bewohnervertretung für das Heim St. Isidor gar nicht zuständig sei.

Hinter dieser rechtlichen Auseinandersetzung stehe ein menschenrechtliches Problem, bestätigt Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung, im Standard-Gespräch indirekt die Rechtsansicht der Caritas. Das Heimaufenthaltsgesetz gelte nämlich nur in allen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen, aber nicht für Kinder und Jugendliche, wenn diese in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht seien, wo das Heimaufenthaltsgesetz nicht zur Anwendung komme. Auch die Volksanwaltschaft habe diese Rechtslücke kritisiert. Nun sei der Gesetzgeber am Zug. Jaquemar verlangt eine entsprechende Novellierung des Gesetzes.