Staatsanwälte stellten über 8.500 Anträge zu Inhalt-, Standort- oder Verkehrsdaten, Vorratsdaten kaum relevant

Auf über zweihundert Seiten gibt die Bundesregierung im "Sicherheitsbericht 2013" über die Tätigkeiten der Strafjustiz Auskunft. Darunter fällt auch die sogenannte "Überwachung einer Telekommunikation", also der behördliche Zugriff auf E-Mails, Telefonate und andere Nachrichten. Der vergangene Woche im Nationalrat diskutierte Bericht offenbart, dass es 2013 zu einem signifikanten Anstieg bei Überwachungsmaßnahmen gekommen ist - und das sowohl bei Standort- und Verkehrsdaten als auch beim Zugriff auf Nachrichteninhalte.
Vorratsdatenspeicherung, Telekom-Überwachung,Überwachung
© apa/googleDie österreichische Justiz greift vermehrt auf Telekom-Überwachung zurück - Vorratsdaten nicht mal notwendig
Richter genehmigten 99 Prozent der Überwachungen

So wollten Staatsanwälte im vergangenen Jahr in 3016 Fällen wissen, was in E-Mails, SMS oder anderen Kommunikationen von Verdächtigen stand. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von rund 800 Anträgen. Bei den Verkehrs- und Standortdaten ergibt sich ein ähnliches Bild: Dort stiegen die Anträge von 5148 im Jahr 2012 auf 5528 für 2013 an. Offenbar hatten die Staatsanwälte dafür gute Gründe: In 99 Prozent der Fälle wurde die Überwachung von Richtern genehmigt. Ob die Maßnahmen zu Ermittlungserfolg führten, bleibt unklar.

Geld für Telekom-Konzerne

Dadurch entstanden Kosten von 13,06 Millionen Euro. Dieser Betrag ging laut Justizministerium an Telekom-Konzerne, um deren Kosten für "Nachrichtenüberwachung" und die "Zurverfügungstellung von Standort- und Verkehrsdaten" abzudecken. Geregelt wird dies in der Überwachungskostenverordnung.

Vorratsdaten kaum genutzt

Dafür zeigt der Bericht, dass die Vorratsdatenspeicherung, die im Juli vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden ist, für die Ermittlungsbehörden nur eine geringe Relevanz haben dürfte. Denn aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung geht hervor, dass die Justiz 2013 nur 354 Mal auf Vorratsdaten zurückgegriffen hat. Die Relation überrascht, da Vorratsdaten laut Innen- und Justizministerium wichtig für Ermittlungen wären.

Die 5528 Anträge zur "Nachrichtenübermittlung" decken jedoch dieselben Informationen wie Vorratsdaten ab, nämlich den Standort und Kommunikationspartner des Verdächtigen. Greifen Behörden also nicht auf Vorratsdaten zurück, nutzen sie Daten, die von Telekomkonzernen zu Rechnungszwecken gespeichert wurden. Das geschieht meist für fünf Monate. Ab dem sechsten Monat werden sie für vier Wochen lang zu Vorratsdaten, dann müssen sie gelöscht werden.

"Wenig gebracht"

Für den IT-Rechtsexperten Lukas Feiler von Baker & McKenzie wird daher sichtbar, dass "die Vorratsdatenspeicherung wenig gebracht hat". Im Bereich der Inhaltsüberwachung, die 3016 Mal beantragt wurde, bleibt für Feiler offen, ob die Anträge an Telekom-Konzerne oder andere Internetdienste gestellt wurden. Denn prinzipiell sind auch Soziale Netzwerke oder E-Mail-Dienste verpflichtet, nach einer richterlichen Anweisung mit den Behörden zu kooperieren.

Weniger Videofallen

Einen leichten Rückgang erlebte indes die sogenannte "Videofalle". Hier kam es im vergangenen Jahr mit 138 Einsätzen zu einem Rückgang von rund zehn Prozent. Allerdings war die Videofalle in der Mehrzahl der Verdachtsfälle erfolglos, nur 54 Mal lieferte sie Ermittlungshinweise. Dafür kam es zu 19 "Zufallsfunden" - also aufgenommenen Straftaten, die nichts mit dem ursprünglichen Grund für die Videoüberwachung zu tun hatten.