Weil Pep Guardiola nach dem Champions-League-Viertelfinale mit seinem T-Shirt an einen unter mysteriösen Umständen zu Tode gekommenen argentinischen Journalisten gedachte, eröffnet die UEFA ein Disziplinarverfahren gegen den Bayern-Trainer. Die Statuten verbieten Bekundungen nicht-sportlicher Natur. Zugleich brüstet sich die internationale Fußball-Maschinerie ihres Engagements für die Menschenrechte.
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© dpaBayerns Trainer Pep Guardiola ist ein Mann mit Charakter, der sich seine Überzeugungen von niemandem vorschreiben lässt, auch nicht von den mächtigen Fußball-Verbänden.
Bayern-Trainer Pep Guardiola drohen wegen einer T-Shirt-Botschaft Konsequenzen. Die Europäische Fußball-Union UEFA leitete am Mittwoch ein Ermittlungsverfahren gegen den Spanier ein, weil er bei der Pressekonferenz vor dem Rückspiel im Champions-League-Viertelfinale gegen den FC Porto ein schwarzes Shirt mit dem weißen Aufdruck „JusticiaParaTopo“ getragen. Guardiola sagte erfrischend selbstbewusst, er habe das T-Shirt geschenkt bekommen und daher habe er es getragen.

Mit dieser Erinnerung an einen bei der WM 2014 bei einem mysteriösen Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Journalisten aus Argentinien könnte Guardiola gegen den Verhaltenskodex der UEFA verstoßen haben. In Artikel 11, Absatz 2c sind Bekundungen nicht-sportlicher Natur im Rahmen von UEFA-Veranstaltungen untersagt. Der Fall wird am 21. Mai, also nach den beiden Halbfinalspielen, von der Kontroll- und Disziplinarkommission der UEFA verhandelt.

Der Münchner Trainer gedenkt mit dem T-Shirt an den während der WM 2014 in Brasilien verunglückten Journalisten Jorge Topo López. Seine Familie kritisiert die bis heute aus ihrer Sicht schleppenden Ermittlungen zu dem Unfall am Vorabend des Halbfinals gegen die Niederlande in Sao Paulo an.

Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge empfindet das Ermittlungsverfahren der Guardiola als überzogen: „Ich glaube, man hätte besser die Kirche im Dorf gelassen und keine Anklage erhoben“, sagte Rummenigge am Donnerstag. „Es gibt leider diese etwas sonderbaren Statuten.“