PayPal: neuer Datenschutz erlaubt ab 1. Juli 2015 Datenweitergabe an Jobcenter
jobcenter,arbeitsamt
Der Internet-Bezahldienst "PayPal" wird ab 1. Juli 2015 sowohl seine AGB als auch Datenschutzgrundsätze ändern. Der Punkt 7. Offenlegung gegenüber Dritten außer PayPal-Kunden erlaubt es PayPal dann, alle unter 6. der neuen PayPal-Datenschutzgrundsätze genannten Informationen auf Anfrage an jede beliebige Behörde weiterzuleiten, bei denen, Zitat:

"wir begründet davon ausgehen können, dass es für uns angemessen ist, diese bei ihren Nachforschungen zu Betrug und anderen illegalen oder potenziell illegalen Aktivitäten ... zu unterstützen."

Dazu reicht es, dass das Jobcenter darlegt, dass der Kunde das Konto verschwiegen hat, oder es Transaktionen mit dem Ziel von Sozialleistungsmissbrauch vermutet. Diese Datenweitergabe umfasst alle Kontoinformationen, Zitat:

"Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Benutzername, Foto, IP-Adresse, Geräte-ID, Standortdaten, Kontonummern, Kontoarten, Angaben zu den mit dem Konto genutzten Zahlungsinstrumenten, Details der Zahlungsvorgängen, Details zu geschäftlichen Zahlungen, Kundenangaben und -berichte, Kontovoreinstellungen, Angaben zur Identität, die im Rahmen unserer "Know Your Customer"-Prüfungen erfasst wurden und Kundenkorrespondenz."

D.h. das PayPal jedem Jobcenter auf entsprechende Anfrage mitteilt, ob die betreffende Person ein PayPal-Konto besitzt, welche Informationen dort hinterlegt wurden und wofür das Konto benutzt wurde (rückwirkend bis zur Kontoeröffnung), inkl. aller Details zu sämtlichen gespeicherten Zahlungsvorgängen und verbundenen Konten, Kreditkarten etc.

Die gesetzlichen Einschränkungen, die beim Kontendatenabruf deutscher Banken gelten (§ 93 Abs. 8 Abgabenordung), greifen hier nicht, da man als PayPal Kunde dieser Datenweitergabe per se zustimmt. De facto wird damit das Bankengeheimnis in Deutschland komplett umgangen. Wer das verhindern will, muss sein PayPal-Konto vor dem 1. Juli schließen.

(fm)