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© DPASymbol der engen Zusammenarbeit: 2004 übergab die NSA die Abhöranlage in Bad Aibling an den BND.
In Berlin wird heftig diskutiert, ob die Bundesregierung die Spählisten des US-Dienstes NSA gegen den Willen der Amerikaner freigeben soll. Vertraglich sei sie zur Geheimhaltung verpflichtet, sagt der Historiker Josef Foschepoth. Statt sich auf deutsches Recht zu berufen, müsse die Bundesregierung dieses ändern. Mit Foschepoth sprach BZ-Redakteur Dietmar Ostermann.

BZ: Herr Foschepoth, der BND soll jahrelang Suchbegriffe für die NSA durch seine Überwachungscomputer gejagt und geholfen haben, Ziele in Europa auszuspionieren. Überrascht Sie das?

Foschepoth:
Nein. Das ist Ausdruck der engen Zusammenarbeit, die es in den vergangenen 70 Jahren immer gegeben hat. Der BND ist in seinen Ursprüngen ja eine amerikanische Gründung, er wurde 1946 unter der Obhut der US-Armee als "Organisation Gehlen" ins Leben gerufen. Die USA wollten von Anfang an einen Partner aufbauen, der dann mit der Gründung des Bundesnachrichtendienstes 1955 als deutsche Organisation weiter geführt wurde. Seitdem haben CIA, NSA und BND engstens zusammengearbeitet.

BZ: Zumindest deutsche Politiker wirken überrascht. SPD-Chef Sigmar Gabriel sagt, wenn der BND den USA beim Ausspionieren deutscher Unternehmen geholfen habe, wäre das eine Staatsaffäre.

Foschepoth:
Vielleicht kommt mit der NSA-/BND-Affäre in der politischen Wahrnehmung endlich zusammen, was zusammengehört. Die amerikanischen und deutschen Geheimdienste bilden einen großen, kaum mehr zu kontrollierenden nachrichtendienstlichen Komplex, an dessen Zustandekommen auch die SPD, wann immer sie in der Regierung war, wichtigen Anteil hat. Wenn Herr Gabriel durch seinen Vorstoß einige der bisherigen Rechtsverletzungen wiedergutmachen will, wäre das zu begrüßen.

BZ: Die Bundeskanzlerin betont, auf deutschem Boden gelte deutsches Recht.

Foschepoth:
Ja, was soll sonst gelten, möchte man meinen. Warum ein solcher Satz? Um die NSA-/BND-Affäre klein zu reden? Darum geht es. Deutsches Recht - das ist die Lehre der über 60-jährigen Geschichte der Überwachung in Deutschland - schützt keineswegs vor geheimdienstlicher Überwachung und schon gar nicht durch die US-Geheimdienste. Deutsches Recht verpflichtet zu engster Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten, zum Austausch aller Nachrichten, den BND sogar zur Weitergabe personenbezogener Nachrichten an die NSA. Deutsche und amerikanische Behörden gewährleisten "eine enge gegenseitige Verbindung", heißt es im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1994. Deutsches Recht garantiert die Gleichbehandlung deutscher und amerikanischer Amtsgeheimnisse, die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen durch und für die Amerikaner. Deutsches Recht garantiert die strikte Geheimhaltung aller geheimdienstlichen Aktivitäten, sogar die Ausschaltung des Rechtsweges, wie 1968 auf Druck der USA von der Großen Koalition Kiesinger/Brandt beschlossen. Ja, in Deutschland gilt deutsches Recht, in dem allerdings die amerikanischen Interessen tief verankert sind.

BZ: Die SPD fordert, die Kanzlerin müsse auch mal Rückgrat zeigen und dürfe nicht unterwürfig sein. Wie Sie es beschreiben, sind Angela Merkel die Hände gebunden.

Foschepoth:
Dass die Kanzlerin in Washington nachfragen muss, ob sie die besagte Liste dem Parlament, der Vertretung des deutschen Volkes, zeigen darf, ist schon ein Akt der Unterwerfung. Aber auch das ist deutsches Recht. Wenn ein Amtsgeheimnis eines der beteiligten Staaten etwa vor einem Gericht oder auch einem Untersuchungsausschuss preisgegeben werden könnte, so muss laut Artikel 38 des Zusatzvertrags des Nato-Truppenstatuts die Einwilligung der USA eingeholt werden. Gibt es Einwendungen, muss die Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun, "um die Preisgabe zu verhüten". Soweit ich weiß, haben alle Bundesregierungen in ähnlich gelagerten Fällen immer im Interesse der USA entschieden. Hier braucht es nicht nur Rückgrat, sondern die Bereitschaft, die gesetzlichen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge zu kündigen und neu zu verhandeln. Es wäre schön, wenn die SPD so viel Rückgrat hätte, hier den Vorreiter zu spielen. An der Zeit wäre es.

BZ: Unterliegen die US-Geheimdienste in Deutschland überhaupt irgendwelchen Beschränkungen?

Foschepoth:
Faktisch nein. Mal ist es Nato-Recht, mal das seit der Besatzungszeit geltende Aufenthalts- und Truppenstationierungsrecht, mit dem die Amerikaner ihre Operationen in Deutschland begründen. Zwei Wochen nach Unterzeichnung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages in Moskau vereinbarte die Bundesregierung durch Notenaustausch mit den drei Westächten im September 1990 die Fortgeltung des Aufenthalts- und Stationierungsvertrags und des Überleitungsvertrags von 1955, wonach die alliierten Gesetze weiterhin in Kraft blieben, und des Zusatzvertrags zum Nato-Truppenstatut. Dadurch blieb auch im vereinten Deutschland Besatzungsrecht mit all seinen Privilegien und Sonderrechten für die Präsenz der USA weiterhin in Kraft. Um all den damit verbundenen politischen Schwierigkeiten und Problemen aus dem Wege zu gehen, macht es sich schon besser, die enge deutsch-amerikanische Zusammenarbeit zur Staatsräson der Bundesrepublik zu erklären.

BZ: Könnte die Bundesregierung die Zusammenarbeit beenden?

Foschepoth:
Rechtlich gäbe es die Möglichkeit, den einen oder anderen Vertrag, etwa den Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut, oder einzelne Artikel daraus zu kündigen oder neu zu verhandeln. Doch so viel politisches Rückgrat ist angesichts der Staatsräson der Bundesrepublik zumindest derzeit noch nicht erkennbar. Vielleicht sollte die dritte Große Koalition erst einmal mit einer Grundgesetzänderung beginnen und den Ausschluss des Rechtsweges bei nachrichtendienstlicher Überwachung, den die erste Große Koalition 1968 in Artikel 10 des Grundgesetzes hineingeschrieben hat, herausnehmen. Alles Weitere wird sich daraus ergeben, auch für die Kontrolle der amerikanischen Geheimdienste in unserm Land.

Josef Foschepoth, 67, ist Historiker und Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Forschungsschwerpunkte sind die Post- und Telefonüberwachung in der BRD und die alliierte Deutschlandpolitik.