Der Bundestag will künftig Aufzeichnungen darüber führen, welche Websites von den Abgeordneten besucht wurden. Der Bundestagsabgeordnete Alexander Neu hält dies für eine Behinderung der Ausübung des freien Mandats.

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© dpaDer Bundestag will wissen, welche Seiten ein Abgeordneter besucht hat.
Als Reaktion auf den Hackerangriff gegen das IT-Netz des Bundestags stehen Mitarbeitern und Abgeordneten künftig mehr als 100.000 Webseiten nicht mehr zur Verfügung. Der Internetverkehr werde am Wochenende vollständig über das Netz der obersten Bundesbehörden (IVBB) geschaltet, teilte die Unions-Fraktion am Freitag in Berlin mit.

Der Bundestagsabgeordnete der Linken, Alexander Neu, sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten:
„Bemerkenswerterweise habe ich von diesem neuen IT-Beschluss aus den Medien erfahren. Meinem aktuellen Kenntnisstand zufolge sollen die 100.000 Webseiten nicht nur gefiltert werden. Hinzu kommt, dass der IVBB das Surfverhalten von Bundestagsabgeordneten dokumentiert, sobald diese auf die ,verbotenen´ Webseiten zurückgreifen. Ich fühle mich hierdurch in meiner Mandatsausübung behindert, wenn ich zwecks Informationssammlung gewisse Seiten ggf. nicht öffnen kann. Da ich bislang keine Informationen über die zu sperrenden Seiten erhalten habe, bleibt diese Befürchtung begründet. Das ist inakzeptabel.“