Grundsatzentscheidung: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
© tibanna79 – fotoliaE-Zigaretten dürfen nicht mehr mit Nikotin verkauft werden.
Seit langem warnen Gesundheitsexperten:
E-Zigaretten sind nicht harmlos. Sie enthalten teilweise Substanzen, die Krankheiten auslösen können. Auch Nikotin war bislang in vielen Produkten zu finden. Doch in einem Gerichtsurteil wurde nun entschieden, dass der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, in Deutschland strafbar ist.
Gesundheitsschäden durch NikotinObwohl als Grund für die Beliebtheit von elektronischen Glimmstängeln manchmal angeführt wird, dass sie gesünder als Tabak seien und zudem beim Entzug helfen würden, zeigen aktuelle Studien, dass E-
Zigaretten Rauchern nicht beim Aufhören helfen. Und auch mit dem gesundheitlichen Argument ist es nicht weither. Erst kürzlich warnte das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg, dass Gesundheitsschäden durch Nikotin auch
bei E-Zigaretten drohen. Manche Wissenschaftler gehen sogar soweit und behaupten, die elektronischen Verdampfer seien teilweise problematischer als normales Rauchen.
Verkaufsverbot für JugendlicheVor allem bei jüngeren Menschen sind die elektrischen Glimmstängel beliebt. Im vergangenen Jahr startete nach längerer Planung eine Verkaufs-Verbot von
E-Zigaretten für Jugendliche Nun dürfen manche Produkte auch nicht mehr an Erwachsene verkauft werden. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet ist der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland derzeit strafbar. Der Rechtsbereich ist jedoch im Umbruch: Den Angaben zufolge soll der Handel mit E-Zigaretten bis Ende Mai 2016 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 basiert. In dieser wird das Inverkehrbringen von Flüssigkeiten erlaubt, deren Nikotingehalt eine bestimmte Konzentration nicht übersteigt.
E-Zigaretten werden nicht gerauchtDie Richter in Karlsruhe bestätigten mit ihrer Entscheidung eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft sowie online verkauft hatte. Die Rechtslage war zunächst unklar, da sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten. Problematisch ist beispielsweise, dass die elektronischen Glimmstängel nicht im eigentlichen Sinne geraucht werden. Vielmehr wird beim Ziehen am Mundstück eine Flüssigkeit („Liquid“) vernebelt und inhaliert.
Bundesgerichtshof stuft E-Zigarette als Tabakerzeugnis einDer BGH stuft die nikotinhaltige E-Zigarette jetzt jedoch als Tabakerzeugnis ein. Wie es in der dpa-Meldung heißt, verbieten die bisherigen Regelungen dafür die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind. Das am Montag auch
online veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember 2015. (Az. 2 StR 525/13) Es war zunächst nicht klar, welche Konsequenzen der Richterspruch für den Handel mit E-Zigaretten in Deutschland bis zur gesetzlichen Neuregelung im Mai hat.
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Kommentar: Angesichts zahlreicher Forschungen, welche die
Nützlichkeit von
Nikotin aufzeigen (die aber im Mainstream nicht veröffentlicht werden), stellt sich hier wirklich die Frage: Warum werden die wirklich schädlichen Dinge nicht verboten? So z.B.
elektromagnetische Strahlung, genmanipulierte Nahrungsmittel, Pestizide, Zusatzstoffe, Transfette, Zucker, sowie Nahrungsmittel voller Antibiotika- und Medikamentenrückstände? Wie kann es sein, dass von offizieller Seite her all diese nachweislich schädlichen Dinge sogar noch verbreitet werden, während das Rauchen so sehr verteufelt wird, dass es gleichsam auf einen Wegweiser hindeutet, was die Studien ja auch bestätigen: Nikotin erhöht die Denkfähigkeit, ist
nützlich für das Gehirn, hilft bei Parkinson,
Morbus Crohn,
Demenz und gegen
Chemotherapie, und schützt gegen bestimmte Arten von Krankheitserregern, so z.B. war es ein Heil- und Schutzmittel gegen die damals grassierende Pest. All dies wird der Öffentlichkeit vorenthalten, während die all die negativen Auswirkungen all der anderen Dinge, denen wir tagtäglich ausgesetzt sind, dementiert, vertuscht oder heruntergespielt wird.
Cui bono? Ein weiterer klassischer Fall des Sündenbocks, der der Einfachheit halber alle Schuld trägt; vielleicht, damit die anderen Dinge nicht so sehr auffallen...?
Kommentar: Angesichts zahlreicher Forschungen, welche die Nützlichkeit von Nikotin aufzeigen (die aber im Mainstream nicht veröffentlicht werden), stellt sich hier wirklich die Frage: Warum werden die wirklich schädlichen Dinge nicht verboten? So z.B. elektromagnetische Strahlung, genmanipulierte Nahrungsmittel, Pestizide, Zusatzstoffe, Transfette, Zucker, sowie Nahrungsmittel voller Antibiotika- und Medikamentenrückstände? Wie kann es sein, dass von offizieller Seite her all diese nachweislich schädlichen Dinge sogar noch verbreitet werden, während das Rauchen so sehr verteufelt wird, dass es gleichsam auf einen Wegweiser hindeutet, was die Studien ja auch bestätigen: Nikotin erhöht die Denkfähigkeit, ist nützlich für das Gehirn, hilft bei Parkinson, Morbus Crohn, Demenz und gegen Chemotherapie, und schützt gegen bestimmte Arten von Krankheitserregern, so z.B. war es ein Heil- und Schutzmittel gegen die damals grassierende Pest. All dies wird der Öffentlichkeit vorenthalten, während die all die negativen Auswirkungen all der anderen Dinge, denen wir tagtäglich ausgesetzt sind, dementiert, vertuscht oder heruntergespielt wird. Cui bono? Ein weiterer klassischer Fall des Sündenbocks, der der Einfachheit halber alle Schuld trägt; vielleicht, damit die anderen Dinge nicht so sehr auffallen...?