200.000.000 Euro hat eine norddeutsche Online-Bank versehentlich auf das Konto eines Hessen überwiesen. Zwar wurde das Finanzinstitut bereits nach kurzer Zeit auf den Buchungsfehler aufmerksam - doch da hatte der Kunde schon zehn Millionen Euro beiseitegeschafft. Nun treffen sich Bank und Blitzmillionär vor Gericht.

Mit Zahlen haben es Banker bisweilen nicht so, das hat nicht zuletzt ein folgenschwerer Rechenfehler bei der Bad Bank der Hypo Real Estate gezeigt. Um ganze 56 Milliarden Euro hatten sich die vermeintlichen Finanzspezialisten der "FMS Wertmanagement" verrechnet. Zur Freude von Finanzminister Wolfgang Schäuble, der daraufhin die Staatsverschuldung für 2011 nach unten korrigieren konnte.
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Zwar keinen Rechenfehler, dafür aber einen folgeschweren Buchungsfehler hat sich nun eine norddeutsche Online-Bank geleistet, wiederum zur Freude eines Kunden: Dem überwies der Finanzdienstleister versehentlich 200 Millionen Euro. Der Hesse dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als er den Betrag mit acht Nullen auf seinem Konto entdeckte - lange hielt seine Überraschung jedoch nicht an. Vielmehr reagierte der Mann prompt und transferierte zehn Millionen Euro auf ein Girokonto bei seiner Hausbank.

Lange durfte sich der Blitzmillionär seiner Millionen aber nicht erfreuen: Die Online-Bank forderte ihr Geld nach einem halben Tag zurück. Dem Kunden sei nur "aufgrund eines technischen Fehlers fälschlicherweise ein deutlich zu hoher Betrag als verfügbarer Betrag angezeigt" worden, sagte ein Banksprecher.

Gerichtliches Nachspiel

Zusätzlich behielt das Finanzinstitut 12.000 Euro vom Konto des Hessen ein. Das entspricht einem Zinssatz von 14,4 Prozent auf die zehn Millionen Euro, die er eilig beiseitegeschafft hatte. Ob der unverhoffte Geldsegen für den Kunden im Nachhinein tatsächlich noch teuer wird, entscheidet nun am 3. Mai das Landgericht Itzehoe - dort hat der Mann Klage eingereicht.

Der Zugriff auf die Millionen ist indes keine Straftat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ähnlichen Fall entschieden hat (5 StR 433/00). Der Kunde sei nicht einmal verpflichtet, die Bank auf den Fehler hinzuweisen - er habe nur eine vorhandene Situation ausgenutzt.