Indien will die Züchtigung von Schülern verbieten. Eine Studie hat ergeben, dass Stockschläge, Ohrfeigen und das Ziehen an Ohren und Haaren zum Schulalltag der Kinder gehören.
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Indien will gegen Gewalt an Schulen vorgehen. Die Nationale Kommission zum Schutz der Kinderrechte stellte in dieser Woche in einer aufsehenerregenden Studie fest: „Stockschläge scheinen die bevorzugte Methode zu sein, die Kinder zu kontrollieren“. Danach kämen Ohrfeigen, Schläge auf den Rücken oder das Ziehen an Ohren und Haaren. Das ergab eine Umfrage unter mehr als 6600 Schülern im Alter von bis zu 17 Jahren. 98 Prozent der Befragten gaben an, bereits Opfer von Lehrergewalt geworden zu sein.

Die Kommission forderte ein Ende der Gewalt und stellte neue Leitlinien für die Schulen vor. Die Lehrer sollten lernen, „durch klare Anweisungen und gemäßigten Ton“ die Schüler zu kontrollieren, nicht mit Schlägen, heißt es darin.

Was wie eine Horrorgeschichte aus einer fremden Welt klingt, war bis in die 70er-Jahre hinein auch in Teilen Deutschlands noch gängige Erziehungsmethode. Schläge mit dem Rohrstock, der Rute oder dem Lineal auf die ausgestreckte Hand oder das Gesäß gehörten für Generationen von Schülern zum normalen Schulalltag. In der DDR wurden Körperstrafen an Schulen 1949 abgeschafft. Auch einzelne westliche Länder, etwa Hessen (1946) und das Saarland (1948), untersagten Prügel an Schulen. Die Schulbehörden vieler Bundesländer jedoch wollten den Lehrern das Mittel nicht ganz aus der Hand nehmen. Allerdings schränkten sie nach und nach die Strafen ein. So sollten zum Beispiel in Bremen - wenn überhaupt - „nur noch“ Jungen im Alter von acht bis vierzehn Jahren geschlagen werden dürfen, Mädchen gar nicht. Außerdem hatten Lehrer Strafbücher zu führen, um Züchtigungen kontrollierbar zu machen.

1973 erklärte die Bundesrepublik Körperstrafen an Schulen per Gesetz für verboten. In Bayern allerdings erklärte das Oberste Landesgericht noch 1979, dass im Freistaat ein „gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht“ bestehe. Offiziell wurde hier die Prügelstrafe erst 1980 abgeschafft.

Recht auf Gewaltfreiheit

Seit dem Jahr 2000 haben Kinder in der Bundesrepublik ein generelles Recht auf gewaltfreie Erziehung, auch im Elternhaus. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, heißt es seitdem im Paragrafen § 1631 des BGB.

Doch die Züchtigungstradition reicht auch in der westlichen Welt bis weit ins neue Jahrtausend. So ergab erst vor vier Jahren eine Studie, dass in fast der Hälfte der US-Staaten Lehrer ihre Schüler schlagen dürfen. 200 000 Fälle sind allein im Schuljahr 2006/07 registriert worden, vor allem in den Südstaaten, dem sogenannten Bible Belt. Die Gezüchtigten sind meist schwarze Schüler oder Kinder indianischer Herkunft. Verbreitete Züchtigungsmethode ist das sogenannte Paddeln - das Schlagen mit einem Holzpaddel auf den Hintern.

(mit AFP)