Der Rechnungshof hat einen besonders krassen Fall von Verschwendung im Kammer-System aufgedeckt: Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Innungskrankenkassen erhält 10.000 Euro Monatsgehalt, obwohl der Verband seit 2009 keine Aktivitäten mehr ausübt. Zusätzlich kassiert der Geschäftsführer 15.000 Euro monatlich für seine Rechtsanwaltskanzlei, mit der er sich vertritt.

Der Rechnungshof hat einen besonders krassen Fall der Verschwendung von öffentlichen Mitteln angeprangert. Der ehemalige Bundesverband der Innungs Krankenkassen (IKK) befindet sich seit 2009 in Auflösung. Dennoch kassiert ein Mann unglaubliche Bezüge, obwohl er nichts mehr zu tun hat. Der glückliche Gewinnner ist auf der Website des IKK Bundesverbandes als “RA Thorsten Prigge” ausgewiesen. Der Rechungshof hat nun herausgefunden, dass dieser Geschäftsführer für seine Geschäftsführertätigkeit für den Bundesverband an vier Arbeitstagen im Monat 10 000 Euro sowie eine Nebenkostenpauschale über 1 000 Euro kassiert.

Der ehemalige IKK Bundesverband soll zum Jahresende endgültig aufgelöst werden. Der Rechnungshof beschreibt die Tätigkeiten des Geschäftsführers: “Ein Dienstbetrieb findet nicht mehr statt. Seine Beschäftigten sind freigestellt. Schon seit dem Jahr 2009 fallen keine Verbandsaufgaben mehr an. Verblieben sind vor allem Routinetätigkeiten zur Abwicklung der Gesellschaft, wie beispielsweise die Klärung von Resturlaubsansprüchen, die Rückgabe von Diensthandys, die Vor- und Nachbereitung der Gesellschafterversammlungen oder die Ablage von Vorgängen.”

Wer jedoch glaubt, dass “RA Thorsten Prigge” mit diesen schlappen 11.000 Euro ein Auslangen findet, irrt. Der Rechnungshof kritisiert, dass sich Herr Prigge von seiner eigenen Rechtsanwaltskanzleit bei seiner offenbar extrem anspruchsvollen Tätigkeit unterstützen lässt. Die Schilderung des RH: “Für einen Teil dieser Aufgaben beauftragt der Geschäftsführer seine eigene Rechtsanwaltskanzlei, die dafür monatlich 15 000 Euro erhält.”

Man kann nur staunen, und das geduldige Urteil der Prüfer bestaunen: “Der Bundesrechnungshof hält die Vergütung für unangemessen hoch, zumal der Geschäftsführer keinerlei schwierige oder komplexe Fragestellungen zu lösen hat oder eine besondere Verantwortung in Form einer persönlichen Haftung trägt. Der Geschäftsführervertrag sollte angepasst werden. Aufträge sollte der Geschäftsführer nur mit Zustimmung der Gesellschafter vergeben. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte er seine eigene Kanzlei nicht mehr beauftragen.”

Was man sich jedoch fragt: Gibt es eigentlich niemanden in der Republik, der Herrn Prigge beaufsichtigt? Was ist das für ein “Rechtsanwalt”, dass er auch nur jeden Funken von Anstand vermissen lässt? Auf den Rechtsstaat Deutschland wirft der Fall jedenfalls ein denkbar schlechtes Licht.