Saaten - Pflanzen
© FrankLaumen.deSymbolbild: Saaten
Luxembourg - Es ist nicht nur eine kleine sondern eine große Sensation: Im Rechtsstreit zwischen industriellen Saatgutherstellern und Bauern, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Bauern bestätigt und den freien Verkauf sogenannter "alter Sorten" an Gemüse- und Obsstaatgut erlaubt. Dennoch kommt Kritik am Urteil auch aus den Reihen der vermeintlich Begünstigten.

Mit gegenteiliger Absicht hatte zuvor eigentlich der industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumax das in Frankreich entstandene bäuerliche Saatgut-Netzwerk "Kokopelli" wegen unlauteren Wettbewerbs auf 50.000 Euro Schadenersatz und ein Vermarktungsverbot der nicht im amtlichen Saatgut-Katalog eingetragenen Sorten verklagt - hatte Kokopelli doch mehr als 461 Pflanzensorten im Angebot, die nicht in offiziellen Sortenkatalogen eingetragen waren.

Der EuGH stellte nun klar, dass bäuerliche Saatgut-Netzwerke wie Kokopelli die Voraussetzungen für die Zulassung ihrer alten Sorten zwar nicht erfüllen, doch sei der Verkauf dieser Sorten von der umstrittenen Richtlinie nicht ausgeschlossen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV, bauernverband.de) begrüßte ausdrücklich das Urteil. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hob dazu im Deutschlandradio hervor, dass das Saatgut eines der wichtigsten Betriebsmittel für den wirtschaftlichen Erfolg der Bauern darstelle. Landwirte müssten sich auf die hohe Qualität des Saatgutes weiterhin verlassen können, um Rohstoffe in bester Beschaffenheit und ausreichender Quantität produzieren zu können. Da man die Eigenschaften etwa eines Getreidekorns jedoch von außen nicht erkennen könne, sei es positiv, dass der EuGH das bestehende amtliche Zulassungsverfahren nicht in Frage gestellt habe.

Daneben habe für die Landwirte natürlich die Sortenvielfalt eine hohe Bedeutung. Diese sei in Deutschland durch die bestehende breit aufgestellte mittelständische Züchtungslandschaft gewährleistet. Der EuGH habe folgerichtig entschieden, dass das Recht von Landwirten und Züchtern, auch weniger bekannte alte Sorten, sog. "Erhaltungssorten“, anzubauen und weiterzuzüchten, nicht eingeschränkt werden dürfe. Dies ist in Deutschland bereits seit 2009 durch die Erhaltungssortenverordnung garantiert.

Kritiker wie etwa die Kampagne für Saatgut-Souveränität (saatgutkampagne.org) bemängeln hingegen, dass es sich nur um Einzelfälle ohne breite Wirkung handle und die Vermarktungsverbote weitgehend bestehen bleiben. "Alte Sorten werden weiter verschwinden. Die Sortenvielfalt ist weiterhin bedroht. Wir haben mehr erwartet", fasst Andreas Riekeberg der Sprecher der Initiative das Urteil zusammen.

Grund für Enttäuschung liefert die Ablehnung der Schlussanträge von EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott, denen das Gericht normalerweise folgt. Kokott hatte darin sogar eine völlige Aufhebung des Vermarktungsverbotes gefordert. Das Gericht stellte in seiner Abschlusserklärung jedoch fest, dass die Ausnahmeregelung jedoch "keine Liberalisierung des Marktes für alte Sorten, und die "Bildung eines Parallelmarktes" für diese auch nicht vorgesehen sei. "Damit hat das Gericht lediglich eine Rechtfertigung für das bestehende Regelwerk der EU abgeliefert, ohne erkennbar auf die detaillierte Kritik von Generalanwältin Kokott an der dadurch vorangetriebenen Zerstörung der Vielfalt auf den Feldern und in den Gärten auseinander gesetzt zu haben", kommentiert Riekenberg. Dies sei "ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für die landwirtschaftliche Vielfalt einsetzen. Dies Urteil schreibt die Begünstigung der Saatgut-Industrie und ihrer industriellen Pflanzensorten fort. Sorten also, die einen hohen Bedarf an Dünger und Pestiziden haben und sehr uniform sind.

Quellen: curia.europa.eu, bauernverband.de, saatgutkampagne.org