Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die medikamentöse Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen zu schaffen. Das berichtet die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” F.A.Z. in ihrer Samstagsausgabe. “Die Betreuungsgerichte können derzeit nur noch eine Verwahrung genehmigen, aber keine zwangsweise medikamentöse Therapie. Diese Gesetzeslücke muss die Bundesjustizministerin schnell schließen”, sagte Stickelberger der F.A.Z. Geschehe dies nicht, werde die grün-rote Landesregierung im Herbst eine Bundesratsinitiative einbringen.

Der Justizminister reagierte damit auf einen in dieser Woche öffentlich gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht hatte entschieden, dass in einer geschlossenen Einrichtung betreute, psychisch kranke Patienten nicht gegen ihren Willen mit Psychopharmaka behandelt werden dürfen, auch wenn ihr Betreuer der Behandlung zugestimmt hat. Die Voraussetzungen für eine solche Zwangsbehandlung, so der BGH, müssten gesetzlich geregelt sein. Die Grundrechte solcher Menschen seien besonders schutzwürdig, weil sie sich in einer außerordentlichen Abhängigkeit befänden.

Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte Anfang 2012 einem Patienten Recht gegeben, die eine Zwangsmedikamentierung abgelehnt hatten. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil.

Stickelberger schätzt, dass es im Südwesten etwa 1.000 Patienten gibt, für die eine zwangsweise Anordnung einer medikamentösen Behandlung nötig werden könnte. “Nach der Entscheidung des BGH kann ich diese Menschen nur unterbringen, ich kann aber zum Beispiel nichts gegen psychische Erkrankungen tun, die in Schüben auftreten und dringend mit Medikamenten behandelt werden müssen”, sagte er der F.A.Z.

Krankheitsbilder, die eine zwangsweise verordnete Behandlung mit Medikamenten erforderlich machten, seien zum Beispiel eine schwere Schizophrenie oder eine schwere manische Depression. Ärzte und Betreuer bräuchten schnell eine gesetzliche Grundlage im BGB, die es ihnen erlaube, solche Zwangsmaßnahmen ausnahmsweise gegen den Willen der Patienten anzuwenden.

“Wir müssen weg kommen vom Verwahren und eine adäquate Behandlung anstreben”, sagte der SPD-Politiker der F.A,Z. Wie in anderen Bundesländern steigt die Zahl gerichtlich angeordneter Betreuungen, was an dem immer höher werdenden Lebensalter der Menschen, der größeren Zahl von Demenz-Kranken sowie an der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen liegt. Allein in Baden-Württemberg ist von den Gerichten für etwa 18.000 Menschen eine Unterbringung oder etwa Fixierungen in psychiatrischen Kliniken oder auch Altersheimen angeordnet worden.

(dts Nachrichtenagentur)