assange, wikileaks
Der WikiLeaks-Gründer kann seiner Auslieferung trotz Asyl nicht entgehen. Die Briten würden zur Not den Status des Botschaftsgeländes von Ecuador in London aufheben.

Die Drohung Großbritanniens an Ecuador könnte eindeutiger nicht sein: Die Polizei könnte Julian Assange, der in der Botschaft des Landes in London Zuflucht suchte, dort auch festnehmen.

Die Briten sehen sich verpflichtet, den WikiLeaks-Gründer an Schweden auszuliefern, wo ihm die Justiz wegen Vergewaltigungsvorwürfen den Prozess machen will. Das internationale Recht steht einer Polizeiaktion in der Botschaft, um Assange in Gewahrsam zu nehmen, eigentlich entgegen. Denn diplomatische Vertretungen gelten im Grunde als Territorium des ausländischen Staates, der sie betreibt - die britische Polizei würde also gewissermaßen auf ecuadorianisches Gebiet vordringen und damit die Souveränität des Landes verletzen.

Großbritannien verweist jedoch auf den Diplomatic and Consular Premises Act von 1987. Demnach kann der Staat den diplomatischen Status einer Botschaft aufheben, wenn er missbraucht wird, also etwa gegen internationales Recht verstoßen wird.

Hintergrund der Regelung war unter anderem ein Vorfall vor der libyschen Botschaft in London am 17. April 1984: Dort feuerten Gewalttäter während einer Protestkundgebung mit automatischen Waffen auf die Demonstranten, eine Polizistin starb durch den Angriff. Die Schüsse konnten nur von drinnen kommen, dachte man damals - der Täter war also für die Behörden nicht greifbar. Die Polizei belagerte danach elf Tage lang das Botschaftsgebäude, am Ende verwies Großbritannien das gesamte Personal des Landes.

Die Briten werfen Ecuador Rechtsbruch vor. Sie erklären aber zugleich, weiter verhandeln zu wollen, um eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden - selbst nachdem Assanges Asylantrag Erfolg hatte.

Kein freies Geleit

Sollten Gespräche scheitern, würde ein Zugriff eine Woche vorher angekündigt, sagte ein Vertreter des Außenministeriums. Die Polizeibeamten seien für diesen Falle angewiesen, in den Räumen keinerlei Dokumente anzusehen oder mitzunehmen. Die diplomatische Immunität des Personals bleibe gewahrt.

Im Grunde scheint die Frage nach dem Status des Botschaftsgeländes aber irrelevant, denn mit der Flucht in die ecuadorianische Botschaft hat Assange ohnehin gegen seine Arrestauflagen verstoßen. Das allein reicht bereits für eine Festnahme, sobald er das Gelände verlässt. Dass Ecuador ihm nun Asyl gewährt, ändert daran nichts. Großbritannien bekräftigte, dass Assange keinesfalls freies Geleit zu seiner Ausreise erhalte.