Oberster Gerichtshof bestätigte Strafe für Salzburger Strafrichter

Salzburg - Ein Salzburger Strafrichter, der wegen Kinderpornos verurteilt worden ist, darf seinen Beruf fünf Jahre nicht ausüben. "Das Urteil ist seit einigen Wochen rechtskräftig", bestätigte der Präsident des Landesgerichts Salzburg, Hans Rathgeb, gegenüber der APA einen Bericht des ORF Salzburg. Das von einer Innsbrucker Disziplinarkommission ausgesprochene Berufsverbot, gegen das der Richter berufen hatte, ist kürzlich vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden.

Fünf Monate bedingt

Der Richter, auf dessen Privatcomputer im Sommer 2011 Kinderpornos gefunden worden waren, war im November vergangenen Jahres zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte sich laut Urteil monatelang Kinderpornos im Internet angesehen, gekauft und am Computer gespeichert. Neben dem Strafverfahren hatte es auch ein Disziplinarverfahren gegen den Mann gegeben.

(APA)