63.000 Euro vom Gericht - Rechtlich völlig in Ordnung

Wien - "Das Wiener Landesgericht hat die Sache von Mai bis Oktober dieses Jahres geprüft. Und weil kein Geschädigter mehr da ist, habe ich das Geld an meinen ehemaligen Mandanten weitergeleitet. Was er damit jetzt tut, das weiß ich nicht." - So kommentierte am Donnerstag der Wiener Rechtsanwalt Herbert Eichenseder eine skurrile Geschichte, die ihm widerfahren ist. Das Landesgericht hatte ihm quasi eine übrig gebliebene Beute - 63.000 Euro - eines ehemaligen Wiener Bankräubers überwiesen.

Mehrere Wiener Zeitungen berichteten am Donnerstag von dem Fall. Der Mann, ehemals ein Bankkassier, hatte vor fast 20 Jahren (1993) zwei Komplizen dazu angestiftet, "seine" Bankfiliale in Wien-Döbling zu überfallen. Erbeutet wurden damals 2,3 Millionen Schilling (heute 167.000 Euro) in Geld, Edelmetallbarren und Goldmünzen. Der Mann wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, kam nach dreieinhalb Jahren frei. Bei dem Prozess hatte er über seinen Anwalt einen Teil der Beute als Wiedergutmachung bei Gericht deponiert.

"Kein Geschädigter mehr vorhanden"

Im Frühjahr 2012 erhielt der Rechtsanwalt plötzlich eine Nachricht des Wiener Landesgerichts auf Bekanntgabe der Kontonummer, auf die man quasi einen übrig gebliebenen Beute-Anteil in der Höhe von 63.000 Euro überweisen wolle. Auch bei der ehemals betroffenen Bank und bei deren Versicherung erklärte man sinngemäß: "Kein Geschädigter mehr vorhanden." Der Wert der ehemals deponierten Edelmetalle hatte sich im Laufe der Jahre so gesteigert, dass eben bei der Verwertung mehr herausgekommen war, als ursprünglicher Schaden entstanden war.

Worauf der Anwalt das Geld bekam - und vor kurzem an seinen Ex-Mandanten weiterleitete. Jedenfalls war er damit ein "ehrlicher Weiterleiter". "Ich hätte es ja auch einstecken können", sagte der Jurist am Donnerstag am Telefon.

(APA)