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„Die USA sind bereit, eine zusätzliche Panzerbrigade nach Osteuropa abzukommandieren. Das sind 4.200 Soldaten“, so Joseph Biden.Ihm zufolge soll sich der Stab der Brigade in Polen stationieren. Dabei betonte der US-Politiker, dass die Aufstockung der NATO-Kräfte in der Region die größte seit dem Ende des Kalten Krieges sei.
Die einzelnen Kreditinstitute haben nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ordnungsgemäß durchzuführen. Das schließt die Auszahlung von Einlagen ein. Hierfür sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Derzeit legt jedes Institut für sich fest, welche Risiken in welchem Umfang es als kritisch einschätzt (vgl. § 25a Absatz 1 Satz 4 und 5 KWG). Sofern ein Kreditinstitut Probleme bei der Bargeldversorgung seiner Kunden als einen für das Institut kritischen Bereich einstuft, muss es entsprechende Notfall- und Krisenpläne vorhalten. Dies gilt dann gemäß § 25a Absatz 2 KWG auch für ausgelagerte Geschäftsfelder, wie zum Beispiel für die Befüllung von Geldautomaten durch Wertdienstleister. Es besteht keine Verpflichtung, für einen betriebsübergreifenden 51 Krisenfall eine Notfallplanung bereitzuhalten, um zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des gesamten Bargeldverkehrs beizutragen.
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