Das Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister. Intersexuellen Menschen sollen damit die Möglichkeit haben, ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen.
© picture alliance
Das dritte Geschlecht im Geburtsregister mag vielen unnötig, ja lächerlich erscheinen. Aber: Es nimmt niemandem etwas weg. Jenen, die ratlos vor einem intersexuellen Baby stehen, nimmt es den Druck, eine womöglich falsche Entscheidung zu treffen.
Männlich, weiblich, divers. Drei Geschlechter soll es nun geben, hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen: Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber eine dritte Kategorie im Geburtenregister schaffen. Sie kann "divers" heißen, "inter" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" erhalten.
Was soll das denn, werden viele kopfschüttelnd fragen - wozu bitte ein drittes Geschlecht?
Muss man noch auf die kleinste Minderheit Rücksicht nehmen, die sich nicht entscheiden kann? Muss man selbst die letzten Sicherheiten auflösen, biologische Fakten verwässern? Man wird schließlich eindeutig als Junge geboren oder als Mädchen, oder?
Genau hier liegt das Problem: Das wird man eben nicht immer. Es geht hier nicht um Homosexualität und auch nicht um Transsexualität, bei der ein als Mann Geborener sich als Frau fühlt oder andersherum und sich dann geschlechtsumwandeln lässt.
Kommentar: Ja, es gibt Schwierigkeiten bei einigen wenigen Fällen, das Geschlecht eindeutig zu bestimmen, doch es handelt sich dabei um eine
sehr kleine Minderheit, wo jetzt ein riesiger Terz erzeugt wird und das wird nur der Anfang sein.
Prof. Jordan Petersons Neujahres-Botschaft an die Welt
Kommentar: Nur eine weitere unheimliche Facette des CIA-Spionage-Eisbergs, den Wikileaks hier ans Licht bringt: