Wegen Sex mit einer minderjährigen Schülerin ist ein Lehrer in Bayern verurteilt worden. Das Landgericht Schweinfurt verhängte dabei die höchstmögliche Freiheitsstrafe auf Bewährung: zwei Jahre. Das sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Verurteilung erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Kommentar: Und für die Tat bekommt der Lehrer nur Bewährung?
Die Anklage hatte dem heute 40-Jährigen vorgeworfen, zwischen den Jahren 2010 und 2011 zweimal mit dem Mädchen geschlafen zu haben. Die Schülerin war zur Tatzeit 13 und 14 Jahre alt. Zwar soll der Sex einvernehmlich gewesen sein, strafbar ist er dennoch. "Denn darauf kommt es bei sexuellem Missbrauch nicht an", sagte der Sprecher.













Kommentar: Sicherlich ist die Auslage des Rechts immer von den weiteren Umständen des Betroffenen abhängig, dennoch ist das Urteil an sich und da es sich um Schutzbefohlene handelt, sehr begünstigend für den Lehrer.