Manchmal denke ich: Das kann doch alles gar nicht sein. Es ist kaum zu fassen; man glaubt seinen Augen nicht mehr trauen zu können. Und dann kommt da wieder ein Thema daher, von dem man kaum etwas erfährt. Lediglich die Online-Ausgabe der
Süddeutschen Zeitung brachte drei Artikel dazu innerhalb von weniger als 48 Stunden: „Pfusch bei Mammografien im Ruhrgebiet “, „Das lukrative Geschäft mit der Brustkrebsvorsorge“ und „Mammografie-Skandal im Ruhrgebiet
- Gravierende Mängel“.
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In allen drei Artikeln geht es um einen Essener Radiologen und sein Diagnosezentrum, bei dem es zu „Fehldiagnosen“ und „Schlampereien bei der Gewebeentnahme“ gekommen ist. Die aufgeführten Missstände waren den zuständigen Institutionen und Krankenkassen schon seit 2010 bekannt. Es waren immerhin Essener Ärzte, die auf die Missstände hingewiesen hatten. Die Reaktion folgte dann auch auf dem Fuße: Dem Diagnosezentrum wurde die Genehmigung entzogen - und das sogar zweimal.
Aber der wackere Radiologe schien sich um die fehlende Genehmigung nicht sonderlich zu kümmern. Denn auch nach dem Entzug der Lizenz wurden in seinem Zentrum mehr als 30.000 Frauen untersucht.Wie es aussieht, ist es in Deutschland möglich, in der Schulmedizin auch ohne Lizenz so weiterzumachen, wie zuvor. Denn der Radiologe, dem die Lizenz entzogen worden war, ging vor Gericht, klagte und stützte sich auf die aufschiebende Wirkung bis dass ein endgültiges Urteil seitens des Gerichts ausgesprochen werden sollte. Und da über den ersten Lizenzentzug beziehungsweise den Einspruch des Radiologen dagegen noch nicht entschieden worden ist, seit 2010, sah der Arzt sich befugt, genauso weiterzumachen wie bisher. Das ist etwa so, als wenn ich alkoholisiert beim Fahren erwischt werde, gegen den Führerscheinentzug bei Gericht klage und dann weiter saufe und Auto fahre, weil es noch kein Revisionsurteil gibt. Es ist klar, dass alkoholisierte Verkehrsteilnehmer
eine Gefahr für alle sind. Und daher ist es richtig und gut, wenn ein Fahrverbot mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt und nicht erst nach etlichen Jahren. Aber in der Schulmedizin scheint diese Logik zu versagen.
Hier können „besoffene Therapieverfahren“ am Medizinverkehr teilnehmen, gleichgültig ob hier das Leben und die Gesundheit der Patientinnen auf dem Spiel steht.
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