EC-Karte, Kreditkarte, Banken, Konto
© dpa/Angelika WarmuthBehörden dürfen Name, Adresse und Geburtsdatum von Bankkunden abfragen.
Sozialbehörden und Finanzämter wollen Betrug aufdecken und überprüfen deshalb immer häufiger die Konten von Privatleuten. Häufig erfahren die Betroffenen noch nicht mal davon. Der oberste Bundesdatenschützer fordert strengere Regeln.

Sozialbehörden und Finanzämter fragen nach Zeitungsinformationen bei den Banken immer häufiger die Existenz von Konten privater Personen ab. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hervor, die der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Montag vorliegen. Demnach sind die Abfragen 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 15,5 Prozent auf rund 72 600 gestiegen. Seit 2008 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Mit dem 2005 eingeführten automatisierten Verfahren können Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden abgefragt werden.

Betroffene wissen nichts von der Abfrage

Schaar verlangte, die Abfragen müssten wieder zur Ausnahme werden. „Ich fordere die Bundesregierung auf, den Umgang mit der Kontodatenabfrage einer ergebnisoffenen wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen“, sagte er der Zeitung. „Auch eine verbesserte Begründungspflicht könnte dazu führen, dass die Zahl der Abfragen eingedämmt wird.“

Abfragen sollten nur noch infrage kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorliegen. „Derzeit erfährt der Betroffene häufig noch nicht einmal von der Abfrage.“

as/dpa