Der Skandal um zwei Magdeburger Tagesmütter, die ihre Schützlinge gezwungen haben sollen, Erbrochenes zu essen, wird möglicherweise ein Fall für das Gericht. Eine Sprecherin der Magdeburger Staatsanwaltschaft sagte am Donnerstag, es sei Anklage gegen die 52 und 28 Jahre alten Frauen erhoben worden. Ihnen werde die Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung vorgeworfen. Nach Angaben des Magdeburger Landgerichts steht allerdings noch kein Prozesstermin fest. Ein Sprecher sagte, die Kammer prüfe derzeit die Eröffnung der Hauptverhandlung. Zu den Vorwürfen selbst wollte er sich nicht äußern. Bei den Frauen soll es sich um Mutter und Tochter handeln.

Fall sorgte für Empörung

Der Fall hatte im Oktober für einen Aufschrei der Empörung gesorgt. Medienberichten zufolge sollen die beiden Tagesmütter zwischen Juni 2009 und Oktober 2011 mehrere Kleinkinder gezwungen haben, ihr eigenes Erbrochenes zu essen. Außerdem sollen sie ihren Schützlingen nasse Windeln ins Gesicht gedrückt haben. Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem drei junge Frauen, die als Aushilfen für die Tagesmütter gearbeitet hatten, das Jugendamt informierten. Dabei war auch bekannt geworden, dass das Jugendamt selbst bereits Monate zuvor erwogen hatte, den beiden Frauen die Pflegeerlaubnis zu entziehen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg soll dies jedoch verhindert haben. Einem Gerichtsbeschluss zufolge, durfte dies erst im Fall einer Verurteilung geschehen.

Reaktionen auf Vorwürfe

Sachsen-Anhalts Sozialminister Norbert Bischoff hatte als Reaktion auf den vermeintlichen Skandal vorgeschlagen, Tagesmütter künftig enger mit Kindertagesstätten zusammenarbeiten zu lassen. Diese könnten zugleich gewisse Funktionen bei der Weiterbildung von Tagesmüttern übernehmen, erklärte der SPD-Politiker. Der Kinderschutzbund Sachsen-Anhalts hatte den Vorschlag begrüßt und zugleich darauf verwiesen, dass es sich bei dem genannten Beispiel um einen Einzelfall handle.