Ein Pfarrer missbraucht eine Konfirmandin, als Oberkirchenrat missbraucht er später mehrere Mitarbeiterinnen im Landeskirchenamt. Eine der Frauen bittet den Bischof um Hilfe, aber es passiert nichts. Jahrzehnte später erst kommt es zu einem Disziplinarverfahren, der Ruhestands-Oberkirchenrat wird aus dem Dienst der bayerischen Landeskirche entfernt. Doch dieses Urteil hat nun ein Berufungsgericht der EKD kassiert - und damit eventuell einen Präzedenzfall geschaffen.
Sexueller Missbrauch im Bereich der Kirche, das war über lange Zeit ein Thema, das in der öffentlichen Wahrnehmung überwiegend die römisch-katholische Kirche betraf. Und die tat sich schwer mit der Aufarbeitung. Bekannt gewordene Missbrauchsfälle im Bereich der evangelischen Kirche waren dagegen Einzelfälle. Die Protestanten taten sich daher auch leichter, eine »Null-Toleranz« bei Missbrauch zu verkünden.
Doch in der Praxis kommt diese »Null-Toleranz« nicht immer zum Zug.
Das zeigt der Fall eines Oberkirchenrats i. R. der bayerischen Landeskirche. Er hatte als Gemeindepfarrer in Hof in den Jahren 1964 und 1965 ein damals 13- bzw. 14-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. Der Missbrauch blieb verborgen, der Pfarrer machte Karriere. Er wurde Dekan in einer mittelgroßen bayerischen Stadt, er wurde Oberkirchenrat im Münchner Landeskirchenamt. Dort hatte er dann zwei untergebene Mitarbeiterinnen über einen längeren Zeitraum sexuell missbraucht.
1988 ging der Oberkirchenrat in den Ruhestand, bei seinem Abschiedsgottesdienst lobte der Landesbischof in einer Laudatio seine großartigen Verdienste für die Kirche. Ein geachteter Kirchenmann, ein anerkannter Theologe, ein Macher, der 16 Jahre lang als Oberkirchenrat auch für Medien zuständig war.
Noch mehr als ein Jahrzehnt passierte nichts. Erst als die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zu einem medialen Thema wurden, wagte eine Frau im März 2010 zu erzählen, was ihr Mitte der 60er-Jahre in ihrer Gemeinde in Hof durch ihren damaligen Pfarrer widerfuhr.
Als 13-Jährige hatte sie den evangelischen Pfarrer angesprochen, weil die familiären Verhältnisse schwierig waren. Die Eltern hatten sich getrennt. Sie lebte alleine bei ihrer Mutter und hatte sich in der Hoffnung an den Pfarrer gewandt, er könne helfen, dass ihr Vater wieder nach Hause zurückkehrt.
Der Pfarrer hat die schwierige Situation des Kindes erkannt - und er hat sie ausgenutzt. Er hat sie nach dem Konfirmandenunterricht und nach Jugendgruppenstunden angesprochen. Er hat sich ihr genähert. Er hat sie in seinem Auto mitgenommen und dort missbraucht. Er hat sie auf Waldlichtungen und Waldwege gefahren und dort missbraucht. Er hat sie zu Hause besucht und dort missbraucht. Er hat sie im Pfarrhaus missbraucht. Zum letzten Mal missbrauchte er sie, als er ihr an ihrem 14. Geburtstag eine Glückwunschkarte der Kirchengemeinde überbrachte.
Das Mädchen war noch nicht aufgeklärt, es hatte zuvor keinen Kontakt zu Jungen und erlebte die Handlungen des Pfarrers als kompletten Albtraum. Sie wurde magersüchtig und hatte über viele Jahre gravierende gesundheitliche und psychische Probleme. Sie konnte keine normalen Freundschaften mehr knüpfen, auch Hilfe im Glauben zu finden und auf Gott zu vertrauen - das war ihr in ihrer Not nicht mehr möglich, aber auch später nicht.
Die Aussage der heute 62-jährigen Frau führte zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens der bayerischen Landeskirche wegen »sexueller Übergriffe« gegen den Oberkirchenrat i. R. Die Disziplinarkammer verurteilte ihn Anfang 2011 und entfernte ihn aus dem kirchlichen Dienst.
Doch der Beschuldigte ging bei einem übergeordneten EKD-Gericht in Berufung. Nun wurde das Disziplinarverfahren gegen den mittlerweile 89-Jährigen vom Disziplinarhof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover überraschend eingestellt (Aktenzeichen 0125/1-11).
Der EKD-Disziplinarhof begründet seinen rechtskräftigen Beschluss mit Verfahrensfehlern in erster Instanz. Zudem sei die Entfernung aus dem Dienst unverhältnismäßig.
Im ersten Disziplinarverfahren in Bayern kamen noch weitere Vorwürfe gegen den Beschuldigten zur Sprache. Der zweite bezeugte Missbrauch geschah im Münchner Landeskirchenamt. Ende 1975 bekam er als Oberkirchenrat eine neue Sekretärin, die er nach etwa einem Monat erstmals belästigte. Er verschloss die Tür von innen und zeigte bei Kaffee und Keksen eine Kriegsverletzung im Genitalbereich. Dann nötigte er die Mitarbeiterin zu sexuellen Handlungen. Die junge Frau war paralysiert - und ertrug es über Monate. Aus Scham und Angst, den Job zu verlieren, konnte sie sich niemandem anvertrauen.
In ihrer völligen Verzweiflung ließ sie sich nach dem Sommerurlaub 1976 einen Termin beim damaligen Landesbischof Johannes Hanselmann geben. Sie erzählte alles und sagte dem Bischof, dass sie es in der Abteilung des Oberkirchenrats nicht mehr aushalte. Der Bischof versprach ihr, mit dem betroffenen »Bruder« zu sprechen.
Doch passiert ist nichts. Von diesem Zeitpunkt an war für die betroffene Frau klar, dass sie mit niemandem mehr in der Landeskirche über das Geschehen reden kann.
Sie wandte sich an den Personalreferenten und bat ihn um ihre Versetzung. Die wahren Gründe konnte sie nun nicht mehr benennen, doch sie bekam eine neue Stelle. Dass eine Sekretärin die Abteilung wechselt, war damals allerdings sehr ungewöhnlich. Es sind Vertrauensstellen. Hier baute der Oberkirchenrat vor. Er bat die scheidende Mitarbeiterin, sich am Tage des Abschiedes in der Andacht im Landeskirchenamt neben ihn zu setzen - zum Zeichen, dass sie im Guten bei ihm weggehe. Er bat sie um Verzeihung und sagte ihr, er habe seiner Frau alles gebeichtet. Auch seine Frau habe ihm verziehen.
Einige Zeit später jedoch fragte die Frau des Oberkirchenrates die missbrauchte Sekretärin verständnislos, warum um alles in der Welt sie den von ihrem Mann weggegangen sei, sie wüssten es bis heute nicht, warum.
Der Oberkirchenrat bekam eine neue Mitarbeiterin. Und keiner hinderte ihn daran, seine sexuellen Obsessionen weiter auszuleben. Wieder wurde die Bürotür von innen zugesperrt, wieder hing öfter außen ein Schild »Bitte nicht stören, Diktat«, wieder kam es zu sexuellen Handlungen. Das sei in diesem Fall einvernehmlich geschehen, ohne Gewalt und Drohungen, behauptete der Oberkirchenrat i. R. im Berufungsverfahren. Die beiden vorangegangenen Fällen bestritt er. Er beklagt außerdem, dass die Zeuginnen 34 bzw. 45 Jahre gewartet hätten, um gegen ihn auszusagen.
Die Disziplinarkammer der bayerischen Landeskirche hielt im ersten Verfahren die Zeuginnen für glaubwürdig und ihre Aussagen »schlüssig, unmittelbar nachvollziehbar und glaubhaft«. Die lange Wartezeit der Aussage sah die Landeskirche als »typische Begleiterscheinung derartiger traumatisierender Erlebnisse, dass mitunter Jahrzehnte vergehen, bevor ein Opfer sich dazu entscheidet, die Vorgänge zur Anzeige zu bringen«. Dass derartige Fälle derzeit vermehrt in der Öffentlichkeit bekannt würden, sei ein typischer Auslöser dafür, dass ein Opfer aktiv wird.
Die bayerische Disziplinarkammer zeigte sich über die nachgewiesenen gravierenden Pflichtverletzungen entsetzt, weil sie von einem ordinierten Pfarrer und späteren Oberkirchenrat begangen wurden. Er hat über Jahre hinweg mehrere Frauen unter Ausnutzung von Notsituationen oder Abhängigkeitsverhältnissen sexuell missbraucht, immer in einem dienstlichen Kontext. Die Disziplinarkammer zeigte sich aber auch über die Reaktion der damaligen Kirchenleitung entsetzt, genauer: das Versagen des damaligen Landesbischofs Johannes Hanselmann, der von 1975 bis 1994 im Amt war.
Gab es eine fehlerhafte Beweiserhebung?
Aus den offiziellen Personalakten ist nicht mehr ersichtlich, was Hanselmann unternahm, nachdem ihm sich eine der Frauen über das Treiben des Oberkirchenrates anvertraut hatte. Wahrscheinlich nichts. Oder es gab ein »seelsorgerliches Gespräch« mit dem »Bruder«, das ohne Konsequenzen blieb. Der Oberkirchenrat machte jedenfalls ungestört weiter, auch gegenüber der nachfolgenden Mitarbeiterin.
Als Konsequenz aus dem Verhalten des damaligen Landesbischofs hat sich der während des Disziplinarverfahrens amtierende Landesbischof Johannes Friedrich einer der betroffenen Frauen als Opferbeistand angeboten. Er hat sie bei den Vernehmungen begleitet. Dieser seelsorgerliche Akt wurde vom EKD-Berufungsgericht gerügt. Das Gericht unterstellte dem Bischof, es ginge ihm lediglich um die Verurteilung des Angeschuldigten.
Das EKD-Gericht fand eine Reihe von weiteren Gründen, warum das Verfahren eingestellt werden muss: Das erste Disziplinarverfahren in Bayern beruhe auf einer fehlerhaften Beweiserhebung und Beweiswürdigung, für den Angeschuldigten sprechende günstige Umstände seien nicht berücksichtigt worden, ein Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass der körperlich gebrechliche Angeschuldigte nur eingeschränkt verhandlungsfähig und nicht reisefähig sei, die Entfernung aus dem Dienst sei vor dem Hintergrund seines fragilen Gesundheitszustands und seines hohen Alters und wegen der lang zurückliegenden Tatvorwürfe als unverhältnismäßig anzusehen, zudem weise die Beweiswürdigung Fehler auf.
Hinzu komme, dass die sexuellen Handlungen von den Zeuginnen nur pauschal beschrieben seien und in rechtlicher Hinsicht eine präzise Einordnung vermissen ließen, vor allem sei die Disziplinarkammer ohne hinreichende Grundlage von einer Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten ausgegangen und habe ihn deshalb nicht persönlich angehört. Das heißt so in etwa, dem Beschuldigten sei kein faires Verfahren gemacht worden.
Weiter beklagt das EKD-Gericht, die Zeuginnen seien nicht zu jeder Zeit über ihre Zeugnisverweigerungsrechte aufgeklärt worden. Die schriftlichen Angaben der beiden Hauptbelastungszeuginnen seien deshalb gar nicht verwertbar.
Offensichtlich wurden im Disziplinarverfahren der Landeskirche tatsächlich Fehler gemacht. Fraglich ist jedoch, ob diese Versäumnisse gleich die Einstellung des Verfahrens rechtfertigen. Die Fehler hätten im Berufungsverfahren korrigiert werden können. Denn die Zeuginnen standen zur erneuten Aussage bereit.
Auch die Tatsache, dass sich eine Betroffene an den damaligen Landesbischof Hanselmann wandte, wertete das EKD-Gericht als entlastend für den Beschuldigten, weil als Versäumnis der Kirche. Die Kirche hätte damit gezeigt, dass sie kein »Verfolgungsinteresse« habe, da sie die Verfolgung des Angeschuldigten hätte vornehmen können. Zugunsten des Beschuldigten belastet das EKD-Gericht also die bayerische Kirche. Die Opfer zählen dabei nicht.
Kommentar: Ein typisches und bedauernswertes Vorgehen.
Die Richter der EKD würdigten außerdem, dass sich der Angeschuldigte seither nichts zuschulden habe kommen lassen, sondern erfolgreich für die Kirche gewirkt habe.
Kommentar: Bitte? Am besten er bekommt dafür noch eine Urkunde mit zusätzlicher Auszeichnung.
Die bayerische Landeskirche kann dieser ganzen Argumentation nicht folgen. In den Ausführungen des EKD-Disziplinarhofs »dominieren die Interessen des Täters«, heißt es in einer Stellungnahme der Landeskirche. Die Situation der »schwer traumatisierten« Opfer und die Folgen der Entscheidung für Ansehen und Glaubwürdigkeit der Kirche blieben außer Betracht. Sollte sich die kirchliche Rechtsprechung in diesen Fällen an den Vorgaben des Disziplinarhofs ausrichten, wäre dies »ein schwerer Rückschlag« für die Bemühungen der Landeskirchen, sexuellen Missbrauch in den eigenen Reihen konsequent zu ahnden, mahnt Kirchensprecher Johannes Minkus.
Die Gründe, die den Disziplinarhof dazu bewogen haben, das Disziplinarverfahren einzustellen, erscheinen aus der Sicht der bayerischen Landeskirche in entscheidenden Punkten verfehlt. Kritisiert wird, dass der EKD-Disziplinarhof die von ihm geladenen und auch erschienenen Opferzeuginnen nicht vernommen hat. »Es ist unerfindlich, weshalb das Gericht auf die ihm mögliche Beweiserhebung verzichtet hat, obwohl - anders als in erster Instanz - der Beschuldigte anwesend und nachweisbar verhandlungsfähig und verhandlungsbereit war.«
Die Bayreuther Regionalbischöfin Dorothea Greiner zeigte sich von dem Urteil des EKD-Gerichts überrascht und sprach in einem Interview mit der Hofer Tageszeitung Frankenpost von einem »Fehlurteil«. Sie ist sich sicher, dass darüber in Fachkreisen noch eine kritische Auseinandersetzung stattfinden wird.
Die Frau, die in Hof als junges Mädchen von dem Theologen missbraucht wurde, erhebt nun schwere Vorwürfe gegen das EKD-Gericht: Sie war eigens über Hunderte von Kilometern angereist, um ihre Zeugenaussage zu wiederholen. Sie begegnete im Kellerflur des Hofer Gerichtsgebäudes nach über 40 Jahren noch einmal ihrem Peiniger, als dieser - in erkennbar guter geistiger Verfassung - im Rollstuhl in den Verhandlungsraum geschoben wurde.
Doch vom Verfahren wurde sie selbst ausgeschlossen. Das auf zwei Tage anberaumte Verfahren wurde bereits am ersten Verhandlungstag um 12.54 Uhr beendet. Sie und ihr Mann waren als erste Zeugen für 13 Uhr und 15 Uhr bestellt. Den für den nächsten Tag schon in Anreise befindlichen Zeugen samt Beistand wurde eilends abgesagt, gebuchte Hotelübernachtungen wurden storniert.
Als die Beratung beendet war, ging sie in den Verhandlungsraum und musste mit ansehen, wie der Angeklagte auf die Richter zuschritt, sich bei jedem Mitglied des Gerichtes mit Handschlag dankend verabschiedete. Sie selbst wurde von der Vorsitzenden Richterin auf die Nachfrage, warum sie nicht aussagen durfte mit der Antwort abgefertigt: »Das war nicht unsere Thema.«
Warum wurden die Zeugen nicht gehört?
Nach einer Anhörung der Zeugen hätte das Verfahren vermutlich nicht eingestellt werden können. Noch zwei Wochen vor der Verhandlung hatten Zeugen einen Brief bekommen, dass das persönliche Erscheinen unabdingbar sei. Am Tag der Verhandlung hieß es dann, die Aussagen der Opfer seien bedeutungslos. »Nicht unser Thema.« Für die Frau ist klar: »Dem EKD-Gericht ging es nicht um die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, schon gleich gar nicht um die Rehabilitierung der Opfer.« Sie erlebte das Verfahren im »Geiste der finsteren Zeiten der 50er- und 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts«.
Sie befürchtet nun, dass das Urteil Missbrauchsopfer davon abhält, sich bei kirchlichen Stellen zu melden: »Wenn das Kirchengericht selbst bei bester Faktenlage, gestützt auf eine Reihe von aussagekräftigen Zeugen, sich weigert, ein rechtskräftiges Urteil zu sprechen, dann braucht kein weiteres Opfer den an ihm verübten sexuellen Missbrauch bei der Kirche anzuzeigen. Es ist sinnlos, kostet unnötig viel Lebenskraft und zehrt enorm an den Ressourcen.«
Der Oberkirchenrat i.R. ist mit der Einstellung des Verfahrens zufrieden. »Ein Freispruch wäre natürlich noch besser gewesen«, sagte er dem Sonntagsblatt. Und: Er habe sich bei den betroffenen Frauen nicht entschuldigt. »Es war nichts, es ist ja nichts vorgefallen«.
Kommentar: Ein Psychopath? Auch dem EKD kann unmenschliches Verhalten vorgeworfen werden, wenn nicht sogar psychopathisches.
Nun denken Juristen in der EKD (auch dort herrscht Entsetzen) und in den Landeskirchen darüber nach, ob dem Einstellungsbescheid eine Präzedenzwirkung zukommt. Dem Beschluss wurde ein »Leitsatz« und ein »Tenor« vorangestellt, der dies erlaubt. Dann wäre es ein Urteil, das die Position von Missbrauchstätern entscheidend stärkt.
Obwohl ihre Situation nach dem Einstellungsbeschluss schwierig ist, sieht die 62-jährige Frau die Null-Toleranz-Haltung der bayerischen Landeskirche in Sachen sexuellem Missbrauch als vorbildlich. Die menschliche und seelsorgerliche Unterstützung von Landesbischof Bedford-Strohm, Altbischof Friedrich und Mitarbeitern des Landeskirchenamtes waren ihr »eine echte Lebenshilfe«.
»Dies entspricht nicht nur dem christlichen Gebot der Nächstenliebe, sondern stellt für mich einen glaubwürdigen Beitrag zur Linderung entstandenen Schadens dar«, so die Frau wörtlich. Die Broschüren und Links der EKD-Homepage im Internet über den sexuellen Missbrauch sowie EKD-Weisungen an die Landeskirchen zum Umgang mit Opfern und Tätern wirken für sie allerdings jetzt wie Hohn: »Das ist Makulatur.«
Die Einstellung des Verfahrens sieht sie als »Schlag ins Gesicht« für alle Opfer. »Nach dem brutalen Unrecht des Missbrauchs ist das die zweite Schuld der Kirche.«
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