Friedhelm Adolf
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Noch ist Friedhelm Adolfs letzte Zigarette nicht geraucht. Der Rentner hat Grund zur Hoffnung, dass die Kündigung seiner Wohnung wegen Qualmerei nicht rechtens war. Das deutete die zuständige Kammer im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf an. Eine Entscheidung soll am 13. März verkündet werden.

Friedhelm Adolfs wirkt schmächtig in seiner großen beigen Daunenjacke. Und inmitten der Kameraleute kann man den 75 Jahre alten Rentner kaum sehen. Wie viele Zigaretten er heute schon angesteckt hat? Die Frage hört er immer wieder. "Zwei hab ich schon geraucht", antwortet er am Morgen vor dem Düsseldorfer Landgericht mit rheinischem Zungenschlag.

Kündigung wegen Qualmgestanks

Innerhalb weniger Monate ist der pensionierte Hausmeister zu einem der berühmtesten Raucher in Deutschland geworden. Seit einem halben Jahrhundert raucht er, seit 40 Jahren lebt er in derselben Wohnung.

Aber dann kam die Kündigung wegen Qualmgestanks im Treppenhaus. Das nahm Adolfs nicht hin. Zuerst erstritt er Prozesskostenhilfe für das erste Gerichtsverfahren. Dann ließ er sich auch durch das Urteil des Amtsgerichts nicht entmutigen, das die Kündigung bestätigte.

Formale Gründe sprechen für Adolfs

Und nun kann er hoffen, dass er weiter in seiner bescheidenen Parterre-Wohnung für 250 Euro Nettomiete leben darf. Das Landgericht fällte zwar noch kein Urteil, aber seine Einschätzung wurde am Donnerstag deutlich: Mehr als ein Jahr verging zwischen Abmahnung und Kündigung, deshalb dürfte der Rauswurf aus formalen Gründen unwirksam sein.

Die mündliche Verhandlung dauerte nicht mal eine halbe Stunde. Keine komplizierte Abwägung zwischen Rauchen und Nichtrauchen. "Das war's", sagt der Vorsitzende Richter Ralf Wernscheid zum Schluss. Das Urteil kommt im März.

Nach der Verhandlung strahlt Rentner Adolfs. "Ich hab an die Gerechtigkeit geglaubt", sagt er. Er war beim Friseur. Statt des offenen karierten Hemds wie beim Amtsgericht trägt nun eine gestreifte Krawatte zum grauen Anzug. An seiner Daunenjacke steckt ein Sticker mit der Aufschrift "Wir sind Helmut", eine Hommage an den energischen Dauerraucher, Ex-Kanzler Helmut Schmidt.

Adolfs wird Galionsfigur der Raucher

Ein ganzer Tross von Rauchern folgt ihrer Galionsfigur durch das Gericht. "Alles Kumpels und Freunde", meint der Berufungskläger. Er war auch auf Protesten in Aachen, Köln und Düsseldorf gegen die Ausweitung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen. Da wird demonstrativ gequalmt. Was macht Adolfs, wenn er aus dem Gericht kommt? "Eine rauchen - das wollten Sie doch hören?"

Anwalt Martin Lauppe-Assmann meint, es bestehe die Gefahr, dass nach einem Erfolg im Berufungsverfahren eine neue Kündigung ins Haus steht. Und er erteilt seinem Mandanten ausdrücklich einen anwaltlichen Rat: "Friedhelm, mach die Fenster auf!"

Aktenzeichen Az. 21 S 240/13