Friedhelm Adolfs kann durchziehen: Der Düsseldorfer Mieter, dem wegen Rauchens gekündigt worden war, darf vorerst in seiner Wohnung bleiben. Die Kündigung sei aus formellen Gründen unwirksam, ließ das Düsseldorfer Landgericht durchblicken.
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© dpaRaucher Friedhelm Adolfs vor dem Landgericht. Er hat es zu bundesweiter Bekanntheit gebracht.
Friedhelm Adolfs steht die Erleichterung ins Gesicht geschrieben. Deutschlands berühmtestem Raucher darf weiterhin seine bescheidene Zweizimmerwohnung in der Düsseldorfer Kühlwetterstraße vollquarzen. Die fristlose Kündigung sei aus formellen Gründen nicht rechtskräftig, befand Ralf Wernscheid, Richter am Düsseldorfer Landgericht.

Ein Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf hatte der 75-jährige Rentner im vergangenen Juli zum Entsetzen von Deutschlands Rauchergemeinde mit Pauken und Trompeten verloren. Adolfs Qualmerei sei unzumutbar für den Rest der Mieter, befand damals Richter Tobias Rundel und gab der Klägerin Recht. Friedhelm Adolf sollte so schnell wie möglich raus aus seiner Erdgeschosswohnung, in der er seit 40 Jahren lebte.

Kollege Wernscheid sah das offensichtlich anders. Die Frist zwischen der Abmahnung Adolfs durch seine Vermieterin 2012 und der fristlosen Kündigung im März vergangenen Jahres habe mehr als ein Jahr betragen. Das sei eindeutig zu lang, die Kündigung sei daher unwirksam. Wernscheid räumte den verdutzten Rechtsanwältinnen der Klägerin immerhin eine „Schriftsatzfrist“ von drei Wochen ein, um auf seine Ausführungen zu reagieren. Am 13. März soll das Urteil verkündet werden.

Keine inhaltliche Klärung

„Jut, jut“ fühle er sich, sagte Friedhelm Adolfs nach der kaum 30 Minuten langen Verhandlung. „Jetzt müssen wir nur noch das Urteil im März abwarten“, doch er vertraue „auf die Gerechtigkeit“. Darauf setzt auch sein umtriebiger Anwalt Martin Lauppe-Assmann. Er dürfe die Mieter in Deutschland beruhigen, tönte er nach der Verhandlung. „Sie dürfen in ihrer Wohnung tun und lassen, was sie wollen.“

In diesem Punkt allerdings könnte sich der Mann irren. Statt das Grundproblem bei den Hörnern zu packen, zog sich das Gericht auf juristische Formalien zurück. Die Frage, wie viele Zigaretten ein passionierter Raucher in seiner Wohnung täglich rauchen darf, ohne rauszufliegen, jedenfalls wurde auch am heutigen Donnerstag nicht geklärt.