Nachdem ihm zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Einsicht in existierende Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestag zum Thema UFOs, Außerirdische und das Interesse der Bundesregierungen an deren Erforschung gewährt wurde, unterlag der Berliner Frank Reitemeyer im vergangenen November in der von der Bundestagsverwaltung eingereichten Revisionsklage vor dem Oberverwaltungsgericht (...wir berichteten). Gegen diese Entscheidung will der Kläger nun seinerseits Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen - und sucht nach Spenden, um die im Falle einer erneuten Niederlage entstehenden Prozesskosten abfangen zu können.
© grewi.deSymbolbild: Gerichtsstreit um Freigabe der UFO-Dossiers des Bundestages (Illu.).
Berlin (Deutschland) - Für den Fall, dass auch das Bundesverwaltungsgericht Reitemeyers Klage um Einsicht in die UFO-Dossiers des Bundestages in der dann dritten Instanz abweist, müsste der Kläger nicht nur die Kosten dieses neuen Verfahrens tragen, sondern auch die des vergangenen und damit auch die allgemein gültigen Gebührensätze der Rechtsanwaltsvergütung der von der Bundestagsverwaltung engagierten Star-Anwaltskanzlei.
Um das finanzielle Risiko gering zu halten, hat Reitemeyer auf Deutschlands größter Spendenplattform "betterplace.org" eine Spendenaufruf gestartet. Auf mindestens 3.000 Euro schätzt er die Kosten, die im Falle einer Niederlage auf ihn zukommen. Sollte er gewinnen, so verspricht er, werde er allen Spendern, die ihre Anschrift hinterlassen, ihr Geld zurück zu erstatten. Bislang wurden durch die Spenden erst etwas mehr als die Hälfte dieser Summe abgedeckt.
In seiner Urteilsbegründung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin zuletzt erklärt, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), auf das sich Reitemeyer in seiner Klage beruft, (IFG) "keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages" finde. "Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes seien der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen stehe der Schutz geistigen Eigentums dem Informationsanspruch entgegen." (...
wir berichteten)
"Die streitgegenständlichen Unterlagen seien nicht in Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben erstellt worden, sondern dem vom IFG ausgenommenen Bereich parlamentarischer Tätigkeit zuzurechnen", so die Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zum letzten Urteil in dieser Sache. "Ausarbeitungen und Dokumentationen der Wissenschaftlichen Dienste, die von Abgeordneten in Auftrag gegeben worden seien, dienten der unmittelbaren Unterstützung der Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste wiesen damit ihrer Funktion nach einen engen Mandatsbezug auf. Eine Absicht der rechtswidrigen Nutzung der Wissenschaftlichen Dienste stelle diese Funktion grundsätzlich nicht in Frage. An dem Mandatsbezug fehle es auch nicht wegen der Verpflichtung der Wissenschaftlichen Dienste zur politischen Neutralität. Für die mandatsbezogenen Zuarbeiten der Sprachendienste des Deutschen Bundestages gelte nichts anderes. Auch diese stellten keine Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne dar, sondern seien dem Bereich parlamentarischer Tätigkeiten zuzuordnen, auf die das IFG keine Anwendung finde. Ob den Informationsbegehren im Übrigen der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht, hat der Senat danach offengelassen."
Tatsächlich sind die Inhalte dieses UFO-Dossiers schon seit 2010 bekannt. Eine der interessantesten
Schlussfolgerungen der Ausarbeitungen ist die, dass "die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, die Vermutung nahelegt, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."
In dem Verfahren geht es also mittlerweile um mehr als um die Inhalte besagter Ausarbeitungen zum Thema UFOs, sondern um grundsätzliche Fragestellungen der bundesdeutschen Politik in Sachen Informationsfreiheit.
- Die Spendenaktion zur "Unterstützung für UFO-Klage gegen Bundestag vor Bundesverwaltungsgericht" finden Sie
HIER
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