SPD-Politiker Sigmar Gabriel hat Erfahrung mit dem Informieren von Genossen beim Verdacht auf Kinderpornografie. Viele haben das offenkundig vergessen.
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Erinnern Sie sich noch an den 25. September 2009? Es war ein Freitag. Und der SPD-Politiker Sigmar Gabriel war damals deutscher Umweltminister. In Erinnerung behalten haben viele Bürger, dass dieser Herr Gabriel in jenen Tagen bei der EU das Verbot herkömmlicher Glühbirnen erwirkte.

Vergessen haben die meisten Bürger wohl, dass die Braunschweiger Zeitung am 25. September 2009 unter der Rubrik »Braunschweiger Land« mit der Überschrift »Generalstaatsanwalt Wolf bestätigt Anruf Gabriels« einen Artikel veröffentlichte, der rückblickend interessant ist: Der SPD-Politiker Gabriel hat demnach 2009 den damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden in Salzgitter angerufen und ihn persönlich darüber informiert, dass kinderpornografisches Material auf dessen Rechner gefunden worden sein soll.

Auf dem Rechner des Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion von Salzgitter waren damals tatsächlich mehr als 700 Kinderpornos gefunden worden. Und der SPD-Umweltminister griff beherzt zum Telefon und informierte den Genossen in seinem Wahlbezirk persönlich. Erst danach hat Gabriel auch mit einem Staatsanwalt darüber gesprochen.
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Genau jener Herr Gabriel hat nun in einem anderen Fall der Kinderpornografie erst einmal den SPD-Fraktionschef Oppermann und den SPD-Politiker Steinmeier in Kenntnis gesetzt. Das ist unbestritten. Und spekuliert wird nun darüber, mit wem man noch darüber gesprochen hat - mit Herrn Edathy? »Wir sind in eine Situation gekommen, in der die Durchsuchungen nicht mehr gegriffen haben«, sagte der Ermittler im Fall Edathy, nachdem bekannt geworden war, dass die SPD-Spitze um Gabriel schon im Herbst 2013 vom Verdacht erfahren hatte.

Der CDU-Politiker Rüttgers hat Gabriel einmal als »charakterlos, hemmungslos, im Grunde eine Schande für die deutsche Politik« bezeichnet. Wie sich die Zeiten doch ändern: Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht Gabriel heute ihr vollstes Vertrauen aus.


Das alles hat offenkundig Hintergründe, die man kennen sollte. Der Kopp-Verlag hat schon 2010 darüber berichtet, wie beim Thema Kinderpornografie gemauschelt wird und eine Hand die andere wäscht. Wir bringen einen Teil des damaligen Berichts aus Kopp Exklusiv nachfolgend auszugsweise (damals wurde NRW noch von der CDU regiert):
Der Besitz von Kinderpornografie ist in Deutschland mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht. Das gilt offenkundig nur für Normalbürger. In Nordrhein-Westfalen wurde von der CDU-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter unlängst wissentlich ein Paderborner Staatsanwalt befördert, bei dem man zuvor eine erdrückende Menge von Kinderpornografie gefunden hatte. Der Fall belegt deutlich, dass in Deutschland bei manchen Personen mit zweierlei Maß gemessen wird - und er beschäftigt aus der Sicht der CDU-Landesregierung nun ausgerechnet wenige Wochen vor der Landtagswahl den Landtag. Denn es gibt als Drucksachen-Nummer 14/10582 eine Kleine Anfrage an die CDU-Landesregierung, mit der nun noch vor der Wahl geklärt werden soll, »nach welchen dienstrechtlichen Voraussetzungen« der Staatsanwalt Ende 2009 trotz der Kinderpornografie befördert worden war. Der Staatsanwalt bezieht jetzt ein weitaus höheres Gehalt.

Diese Beförderung ist nicht nur in Juristenkreisen umstritten. Denn der Besitz von Kinderpornografie ist kein Kavaliersdelikt. Im Sommer 2001 waren auf dem Dienstcomputer des Staatsanwalts und bei einer folgenden Hausdurchsuchung auch auf seinem häuslichen Rechner zahlreiche Kinderpornos entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete ein Ermittlungsverfahren ein, die Generalstaatsanwaltschaft Hamm schob es an die Staatsanwaltschaft Detmold weiter. Man wartete eine Zeit ab, bis der Fall in der Bevölkerung vergessen schien, und beförderte den Mann dann. Nun muss CDU-Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter den unglaublichen Fall der Öffentlichkeit erklären. Aus der in Berlin ansässigen Deutschen Kinderhilfe heißt es dazu: »Dass ein Staatsanwalt, der ja das Recht vertreten soll, für den Besitz von Kinderpornografie nicht bestraft wird, ist schon schlimm genug. Dass er aber auch noch befördert wird, kann man keinem rechtschaffenen Bürger mehr vermitteln.«