Ein Mann aus Oregon wurde zu einer Gefängnisstrafe von 30 Tagen verurteilt, weil er zuhause Regenwasser gesammelt hatte.
Kommentar: Diese Haarsträubenden Urteile, sind wahrscheinlich verstärkt in einer Gesellschaft anzutreffen, die der Politischen Ponerologie verfallen ist:
In USA ist eine Diskussion entfacht - Wem gehört der Regen? In Amerika offensichtlich der Regierung. Vor nicht vielen Generationen war die Speicherung von Regenwasser eine Notwendigkeit für das Überleben, aber seit einigen Jahren gibt es in verschiedenen Ländern immer mehr Gesetze, aufgrund derer die Speicherung von Regenwasser zu einer illegalen Handlung wird.
Wem gehört das Regenwasser in Deutschland? Kennen Sie die Regensteuer?
Ein Mann wurde wegen Speicherung von Regenwasser verurteilt
Jahrzehntelang galt die Wasserversorgung als wichtige Staatsaufgabe. Erst in den 1990er-Jahren privatisierten viele Länder die Versorgung mit dem lebensnotwendigen Nass. Heute beherrschen eine Reihe multinationaler Konzerne die globalen Wassermärkte, angefangen bei der Produktion der nötigen Anlagen für die Wasserproduktion über Abfüllanlagen für Flaschenwasser bis hin zu privaten Wasserversorgern und Großhändlern.
Es ist wirklich passiert, Gary Harrington aus Oregon wurde für das Sammeln von Regenwasser auf seinem eigenen Privatgrundstück in neun Fällen angeklagt und zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. Außerdem hatte er eine Geldstrafe in Höhe von 1500 $ zu zahlen. Da nun auch ecoportal.net/ über diesen spektakulären Fall berichtete, haben wir weiter recherchiert, mit unglaublichem Ergebnis.
Während die neuen Wasserbarone Wasser auf der ganzen Welt aufkaufen, schränken die Regierungen schnellstens die Bürger in der autonomen Wasserversorgung ein. Wasser ein Luxusgut?
Ein Mann im Staate Oregon wurde wegen der Speicherung von Regenwasser auf seinem eigenen Grundstück zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. Gary Harrington aus Eagle Point (Oregon), hatte drei Wassertonnen zu Hause auf seinem Grundstück, eine davon seit 37 Jahren, in denen er Wasser speicherte, so dass er in neun Fällen wegen „illegaler Reserven“ angeklagt wurde.
Nach dem Gesetz des Staates ist Wasser Allgemeingut, so dass wer auch immer Regenwasser sammeln will, zuvor eine Genehmigung der staatlichen Wasserverwaltungsbehörde einholen muss.
Der Fall, für den Harrington zu 30 Tagen Gefängnis und 1.500 $ Geldstrafe verurteilt wurde, reicht zurück bis ins Jahr 2002, obwohl der Staat ihm im Jahr 2003 eine Erlaubnis gewährt hatte, die jedoch später zurückgezogen wurde. Netzfrau Elke Lange hat uns den Beitrag übersetzt und wir haben weiter recherchiert.
Hier der „Wasserdieb” - Gary Harrington aus Eagle Point (Oregon),
Oregon ist nicht der einzige Staat mit Regenwassersammelverbot, Utah, Colorado und Washington schließen sich dem an. Es werden Regenwassersammelbeschränkungen erteilt. Die freie Nutzung von Regenwasser wird durch neue Gesetze eingeschränkt.
In Colorado sind Regenfässer illegal! Es gibt mehrere Gründe warum Regenfässer hier illegal sind. Das Hauptproblem sind hier die Wasserrechte. Wenn ein Hausbesitzer das Regenwasser auffängt bedeutet es, er stiehlt das Regenwasser, denn er ist nicht gleichzeitig Eigentümer des Wassers, welches vom Dach herunter tropft. Die eigentlichen Eigentümer sind die Besitzer der Stauseen und Flüsse, denn dort soll sich das Wasser sammeln. Eine Ausnahme gilt für Familien, die auf ihrem Grundstück einen Brunnen installiert haben. In diesem Fall würden die Wasserrechte dem Hausbesitzer gehören. Klingt kompliziert, ist es auch. Das Erfassen von Regenwasser ist in Colorado ein Dauerthema in Colorado und steht unter dem staatliche Wasserrecht. In den überwiegenden Fällen erlaubt das Colorado Gesetz den Kunden von dem Versorger Denver Water nicht, das Regenwasser zu sammeln.
Immer mehr Kommunen in Deutschland führen Gebühren auf den Regen ein. Vor allem im ländlichen Raum, wo es viele große Grundstücke gibt. Es lohnt sich, denn egal, wie viel die Bürger auch am Wasser sparen - Regen fällt immer.
Früher war der Anschluss der Regenwasserleitung an den Kanal der Kommune in Deutschland vorgeschrieben und gebührenfrei. Heute gilt das Gegenteil: Regenwasser soll auf den Grundstücken bewirtschaftet werden.
Und in Deutschland meinen Sie ist es anders? Sie haben gedacht, sowas gibt es nur in den USA? Oh, es kann noch schlimmer sein - denn auch hier in Deutschland bezahlt man dafür, dass der Regen einem auf das Hausdach prasselt. Das ist kein Scherz!Seit dem Jahr 2000 haben Grundstückseigentümer in Berlin ein sogenanntes Niederschlagswasserentgelt für versiegelte Grundstücksflächen zu bezahlen, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hiervon ausgenommen sind jedoch Grundstücksflächen auf denen das Niederschlagswasser ordnungsgemäß im Boden versickern kann, z.B. auf Rasenflächen. Zur Berechnung des Niederschlagswasserentgeltes hatten die Berliner Wasserbetriebe Anfang 2000 allen Grundstückseigentümern ein Erfassungsblatt zugesandt und diese aufgefordert, die dort ausgewiesenen versiegelten Flächen für die Entgeltberechnung durch Rücksendung zu bestätigen. Andernfalls würden einfach die dort ausgewiesenen Flächen für die Entgeltberechnung zugrunde gelegt werden.
INFOBOX
Versiegelungsgebühr bei den Abwasser- und Kanalgebühren auch als „Regen-Steuer” bekannt
Regenwasser kann für die Toilettenspülung genutzt werden. Wichtig ist jedoch, zu verhindern, dass das Trinkwasser mit Keimen in Berührung kommt. Daher dürfen keine Verbindungen zwischen den Trinkwasser- und den Regenwasserleitungen existieren.
Der Gesetzgeber hat derartige Verbindungsanschlüsse unter Strafe gestellt, da sie eine Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung darstellen.
Die Wasserzufuhr für die Toilettenspülung sollte daher mit einem separat angelegten Regenwasserleitungssystem erfolgen.
Das für die Toilettenspülung genutzte Regenwasser ist in jedem Fall zu zählen und der dafür anfallende Abwasserbetrag zu zahlen.
Ob Regenwasser zum Wäschewaschen genutzt werden darf, ist regional unterschiedlich geregelt.
Die Nutzung von Regenwasser für die Verwendung als Gießwasser im Garten.
Aufgrund seiner Kalkfreiheit eignet sich Regenwasser dazu sogar sehr viel besser als Trinkwasser, da Pflanzen, die mit Regenwasser gegossen werden, Mineralien besser aufnehmen können. Quelle
Evtl. haben Sie dieses Regenwasser eh schon bezahlt - also nutzen Sie es.
Werden Flächen auf dem Grundstück wie Einfahrt, Terrasse und Garten neu gestaltet, sollten Hausbesitzer eines unbedingt beachten: Auf komplett versiegelten Flächen können Niederschläge nicht versickern, sondern fließen auf direktem Weg in die Kanalisation. Damit kann Regenwasser zu einem erheblichen Kostenfaktor werden.
Wie weiß die Kommune, wie viel versiegelte Flächen Sie haben?
Da wäre die eine Möglichkeit durch Luftbilder. Sie fragen sich sicher, ob die Verwendung von Luftbildern ohne Zustimmung des Eigentümers rechtlich unproblematisch ist? Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind gewährleistet. Aus den Luftbildern werden lediglich Flächendaten ermittelt. Diese Daten werden ausschließlich für die Ermittlung der Entwässerungsgebühren verwendet. Eine weitergehende Zustimmung der Bürger ist nicht erforderlich.
Abhängig von der Klassifizierung werden verschiedene Versiegelungsfaktoren zur Berechnung der Gebühren angewandt. Das Regenwasser einer vollversiegelten Fläche wird zu 100 % in die öffentliche Kanalisation geleitet. Somit wird diese Fläche zu 100 % angerechnet. Wenig versiegelte Flächen wie Natursteinpflaster werden in der Regel mit einem wesentlich geringeren Faktor angesetzt. Dies bedeutet, je durchlässiger der Bodenbelag ist, desto weniger Fläche wird angerechnet und desto weniger Niederschlagswassergebühr wird berechnet. Diese Faktoren unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.
Beispiel München:
Der Niederschlagswassergebührensatz liegt derzeit bei 1,30 Euro pro Quadratmeter und Jahr (Mehrwertsteuer fällt nicht an).
Beispiel Hamburg:
Pro Quadratmeter versiegelter Fläche fällt in Zukunft für die Niederschlagswasserbeseitigung eine separate Gebühr von 0,73 Euro pro Jahr an. Die nach dem Frischwasserverbrauch berechnete Gebühr für das Schmutzwasser beträgt 2,09 Euro pro Kubikmeter.
Beispiel Berlin:
In Berlin beträgt das Niederschlagswasserentgelt aktuell 1,744 Euro pro Quadratmeter (m²) entwässerte Grundfläche.
Mehr Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrer Kommune.
Hier ein Beispiel: Regensteuer in Lübeck - Bürger sollen beim Nachbarn kassieren
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) drängten Bürger dazu, ungeliebte Gebühren von ihren Nachbarn einzutreiben. Personen in der Hansestadt Lübeck wurden von den EBL angeschrieben und aufgefordert, in der Nachbarschaft fällige Niederschlagswassergebühren („Regensteuern“) zu kassieren. Dieser Irrsinn sorgte 2014 in ganz Deutschland für Kopfschütteln.
In Lübeck sorgt Regen für große Aufregung: Die Entsorgungswerke der Hansestadt wollten in der Tat, dass ernannte „Regensteuer-Eintreiber bei jedem Nachbarn 1,07 Euro einsammeln. - Bei mehr als 39.000 Eigentümern, die Bescheide für die Regensteuer erhalten, sei man auf die Mitwirkung der Bürger angewiesen, so der EBL.
Der Bürger als Steuerzahler und Eintreiber. Schlimmer geht es nicht. Folgt nach der Regensteuer nun bald die Sonnen-, Wind-, und Atmungssteuer?
Auch Regenwasser kostet nun Geld
Während es früher in den meisten genehmigten Bauanträgen hieß: Das Regenwasser muss in die Kanalisation, gibt es seitdem 1.3.2010 eine neue Regelung. Mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat die Bundesregierung den Bundesländern die Zuständigkeit abgenommen für die Belange von Oberflächen- und Grundwasser. Seither darf Regenwasser vom Grundsatz her nicht mehr mit Schmutzwasser vermischt werden. Priorität hat die ortsnahe Bewirtschaftung des Niederschlages. Insofern ändert Regenwasser seine Richtung. Anstatt über Gullys in den Kanal wird es zukünftig auf den Grundstücken bereits per Sickerpflaster oder Sickermulde dem natürlichen Wasserkreislauf direkt zugeführt, über Gründächer verdunstet oder in Zisternen als Rohstoff gesammelt und genutzt werden. Baugenehmigungen und Bebauungspläne fordern mittlerweile, auf den Regenabfluss vom Grundstück zu verzichten. Mehr Informationen erhalten Sie hier: Neue Pflichten für Grundstücksbesitzer: Regenwasser-Rückhaltung und -Versickerung
Das gilt natürlich nur für Neubauten, aber was ist mit den „alten” Häusern? Na, die bekamen die Niederschlagsgebühr!Und wenn Sie glauben, alles sei nur Quatsch, dann sehen Sie diesen Beitrag aus 2015:
Ein Wiesbadener soll die Kosten für Abwassergebühren/Niederschlagsgebühr für 42 Garagen-Eigentümer von fast 2.000 Euro übernehmen!
Eine Regenwassernutzungsanlage muss mit einem Wasserzähler versehen sein.
Hier wurden wir in Frielendorf fündigUnd was es auf lange Sicht bedeutet, wenn man dieses Niederschlagswasserentgelt nicht entrichtet ... auch wir könnten dafür ins Gefängniss kommen.
„Wer eine Regenwassernutzungsanlage betreibt, muss dies nach unserer Satzung der Gemeinde mitteilen, damit hierfür ein gesonderter Wasserzähler eingebaut werden kann. Das Messergebnis dieses Wasserzählers ist dann neben dem Frischwasserverbrauch Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühr.
Wer die Umwelt schont und noch dazu Wassergeld einspart sollte so ehrlich sein und seine Mitteilungspflicht erfüllen.
Unehrlichkeit lohnt sich nicht, denn eine Verletzung der Mitteilungspflicht kann mit einem Bußgeld oder gar mit einer Strafe wegen Abgabenhinterziehung belegt werden. Außerdem können die Abwassergebühren bis 10 Jahre zurück im Wege der Schätzung festgesetzt werden.
So weit muss es aber nicht kommen. Teilen Sie uns einfach mit, wenn Sie eine Regenwassernutzungsanlage betreiben. Wir werden dann einen Wasserzähler einbauen und ab dem Einbaudatum Abwassergebühren erheben.”
Mehr Informationen auch hier: Viel Geld für versickerndes Regenwasser - Teurer Regen - Wie Bürger beim Abwasser draufzahlen zum Video
Die Abgabe auf Regen, der im Boden versickert - kommt das Modell jetzt auf immer mehr deutsche Kommunen zu? Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler in Berlin fürchtet genau das: „Für die Kommune, für den Abwasserträger, ist es natürlich ein lukratives Geschäft, auch ein sicheres Geschäft, aber das kann es ja nicht sein! Wir sollen alle Wasser sparen, das ist auch in Ordnung so, dementsprechend hätte man auch in der Vergangenheit bei den Entsorgungsanlagen, bei den Aufbereitungsanlagen, diesen Trend einkalkulieren müssen. Nun kann es aber nicht sein, dass man durch Tricks, durch Gebühren, durch andere Bescheide das wieder auffüllt.”
„Regensteuer” - Sie lohnt sich für die Kommunen, denn egal wie viel die Bürger auch Wasser sparen - Regen fällt immer.
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