Das ukrainische Parlament hat Teile der Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Dies sei im „Krieg gegen den Terror“ nötig. Aus der EU liegt zu dem beispiellosen Akt keine Stellungnahme vor.

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© dpaBundeskanzlerin Angela Merkel und der ukrainische Präsident Petro Poroschenko trafen sich vor wenigen Tagen in Berlin.
Die Ukraine hat einige Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtserklärungen offiziell außer Kraft gesetzt. Die Maßnahme soll nur vorläufig sein und sei wegen der „Anti-Terror-Operation“ im Donbass notwendig.

Demnach dürfen beispielsweise Verdächtige länger als 72 Stunden festgehalten werden, und die Zuständigkeit von Gerichten sei erweitert worden, teilte das Parlament in Kiew am Donnerstag örtlichen Medien zufolge mit. „Der Krieg (gegen prorussische Separatisten) zwingt uns dazu“, sagte Vizeparlamentschefin Oxana Syrojed von der prowestlichen Koalition.

Aus Moskau kam scharfe Kritik an dem Beschluss. „Das ist ein empörender Schritt“, sagte der russische Menschenrechtler Alexander Brod. Sein Kollege Michail Fedotow sprach von einem „sehr schlechten Zeichen“. Zwar besitze jedes Mitglied des Europarats „bei außergewöhnlichen Umständen“ das Recht zu solchen Ausnahmen. „Aber im Grunde hat uns das ukrainische Parlament mitgeteilt, dass das Land die Menschenrechte verletzt“, sagte er.

Konkret geht es um die Menschenrechtskonvention des Europarats und um den UN-Zivilpakt. Syrojed sagte in Kiew, Anlass für den Schritt sei die „russische Aggression“ gegen das Land. Das Außenministerium werde in Kürze die UN und den Europarat informieren. Der Antrag war mit 249 Ja-Stimmen in der Obersten Rada angenommen worden, 23 mehr als nötig.