Unkrautvernichtungsmittel wie RoundUp die Glyphosat von Monsanto enthalten, dürfen ab Ende 2015 in den Niederlanden nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden. Ein totales Verbot des Herbizids scheiterte jedoch am Parlament und den fehlenden Studien zur Gefährlichkeit.
monsanto roundup
© Flickr / Mike Mozart CC-BY 2.0Kein RoundUp mehr.
Rückstände von Glyphosat fanden sich bei Untersuchungen nicht nur im Grundwasser, in der Erde und in Lebensmitteln, sondern auch in Urinproben. Das von Monsanto produzierte Herbizid steht jedoch unter Verdacht, krebsfördernd zu sein. Dementsprechend fordern vor allem Umweltschützer und Gesundheitsorganisationen immer wieder vehement ein komplettes Verbot des Unkrautvernichtungsmittels.

Nachdem in der Schweiz erst kürzlich einige Handelsketten glyphosathaltige Herbizide aus dem Sortiment nahmen, und manche Länder (Sri Lanka, El Salvador, Honduras und die Bermudas erließen ein Totalverbot) folgen nun die Niederlande auf legislativer Basis. Allerdings nur halbherzig. So wird nun ab 2015 der Verkauf solcher Unkrautvernichtungsmittel an Privatpersonen verboten, während die niederländischen Agrarmultis weiterhin tonnenweise davon auf die Felder spritzen dürfen.

Hauptgrund für das doch eher lasche Vorgehen ist der Umstand, dass bisher keine umfangreichen Studien zur Gefährlichkeit des Mittels gestartet wurden, die dies belegen könnten. Derzeit gibt es lediglich Indizien, wie ein WHO-Bericht darlegt. Demnach gilt Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend". Angesichts der finanziellen Übermacht Monsantos und der engen Verbandelung des Konzerns mit der Finanzoligarchie, dürften wirklich unabhängige Untersuchungen relativ schwierig durchzuführen sein.


Kommentar: Es gibt viele Studien zur Schädlichkeit von Glyphosat. Dass "offizielle Organe" wie das niederländische Parlament diese nicht anerkennen, hat wohl eher mit sogenannten Interessenkonflikten zu tun...Glyph

Fälle wie dieser zeigen, dass auch im Bereich der Herbizide und Pestizide ein Procedere her muss, wonach die Hersteller sich zu verpflichten haben, ihre Produkte von unabhängigen Instituten auf Unschädlichkeit prüfen zu lassen.