Ein Journalist besteht auf sein Recht, welches im Bundesbankgesetz verankert ist, die Rundfunkgebühr bar zu bezahlen. Der Beitragsservice geht nicht auf seinen Vorschlag ein. Seitdem hat er kein Zahlungsaufforderung mehr erhalten.
ard zdf,staatliche sender
© dpaDie öffentlich-rechtlichen Sender hatten im vergangenen Jahr vor dem Verfassungsgericht von Rheinland-Pfalz einen wichtigen Sieg errungen. Die umstrittene Rundfunkgebühr ist nach Ansicht des Gerichts keine Steuer. Doch die Bürger suchen nach Auswegen, um sich von der Zwangsgebühr zu befreien.
Offenbar gibt es einen Weg, die GEZ zu umgehen: Der Handelsblatt-Journalist Norbert Häring hat seinen Bankeinzug für die Bezahlung des Rundfunkbeitrags widerrufen. Stattdessen will er seinen Beitrag bar bezahlen, wie es gesetzlich verankert ist, berichtet er auf seinem Blog.

Häring schrieb am 22. März 2015 an den Beitragsservice: „Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind ‘in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel’. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.“

Seitdem habe sich der Beitragsservice bei ihm nicht gemeldet. Seine Vermutung: Der Service will keine solche Möglichkeit einrichten, weil mit einer Bareinzahlung hohe Bearbeitungsgebühren verbunden sind. Diese müsste der Beitragsservice bezahlen. Deshalb ruft der Journalist die Bürger auf, seinem Beispiel zu folgen. Sollte gegen ihn ein Gerichtsvollzieher vorgebracht werden, wolle er sein Recht auf Bareinzahlung auf dem Rechtsweg geltend machen.