Düsseldorf. Raucher Friedhelm Adolfs (78) hat im spektakulären Rechtsstreit um den geplanten Rauswurf aus seiner Wohnung einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht (Az.: 23 S 18/15) wies die Klage seiner Vermieterin am Mittwoch ab.
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Sie hatte den Mietvertrag fristlos gekündigt, weil Adolfs seine Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem Rechtsstreit gilt aber als unwahrscheinlich.

Das Verfahren wird als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern gesehen, die unter einem Dach leben. Adolfs hatte vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Niederlagen erlitten, der BGH hob die Urteile allerdings auf.

(dpa)