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© GemeinfreiDer Hexenparagraph im kanadischen Criminal Code ging noch auf mittelalterliche Vorstellungen über Hexen und Zauberer wie diese zurück.
Ottawa (Kanada) - Die kanadische Regierung hat einen noch auf englisches mittelalterliches Recht zurückgehenden Paragraphen aus dem nationalen Strafgesetzbuch entfernt, laut dem auch Hexerei und Wahrsagerei bislang unter Strafandrohung verboten war.

Bislang besagte die „Section 365“ des kanadischen Criminal Code, dass „die Behauptung, Ausführung oder Nutzung jeglicher Form von Hexenkunst, Zauberei, Verwünschung oder Beschwörung“ sowie die Wahrsagerei und Hellseherei illegal sei.

Tatsächlich fand das Gesetz, das noch auf mittelalterliche Gesetze aus England zurückgeht, auch noch bis in jüngste Zeit Anwendung - allerdings nicht unter dem Vorwurf der aufgeführten vermeintlichen Hexenkünste, sondern in Betrugsfällen.

Während Betrug und Scharlatanerie (in welcher Form auch immer) natürlich auch in Kanada weiterhin strafbar sein wird, grenze das alte Gesetz religiöse und kulturelle Praktiken aus und gehe auf Gesetze zurück, die die Unterdrückung von Frauen und religiösen Minderheiten und weniger die Notwendigkeit zum Schutz vor Betrug zum Ziel hatten“, kommentieren die Juristen Natasha Bakht und Jordan Palmer im Fachjournal Windsor Review of Legal and Social Issues. Das Gesetz spiegele eine Kultur, Sichtweise und spiegele „das juristische System einer gänzlich anderen Zeit wieder, als etwa Frauen, die sich nicht den sozialen Normen unterwerfen wollten, nicht nur geächtet sondern auch bestraft wurden“, führt Omar Ha-Redeye, Anwalt aus Toronto gegenüber „Broadly“ aus und erläutert weiter: „Es spiegelt hauptsächlich eine christliche (und oft veraltete) Geisteshaltung wieder. Es entstammt einer Zeit, in der nicht-christliche Traditionen wie Praktiken, die wir heute als Wicca, Totemismus oder Animismus bezeichnen, sowie zahlreiche andere Traditionen als etwas Böses dämonisiert wurden.“

Zudem sei das Gesetz schon zu oft ungerechtfertigt angewandt worden, da die Grenze zwischen angewandten und aus Sicht der Gläubigen auch legitimen Praktiken - etwa religiöser Prophetie oder Spiritualismus - und dem, was Kritiker schnell als Schwindel bezeichnen, oft schmal bzw. eher eine Frage der Auslegung und Interpretation sei, wie sie sich schnell ändern könne, wenn sich jemand - warum auch immer - betrogen fühlt.
Hintergrund

Hexerei als Straftatbestand in Deutschland

Unter dem bayerischen König trat 1813 das neue Strafgesetzbuch für Bayern und löste den bis zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Codex Iuris Criminalis Bavarici con 1751 ab, nach dem Gotteslästerung, Ketzerei und Hexerei noch unter Strafe standen und die Herbeiführung von Geständnissen (jeglicher Art) durch Folter und „geschärfte Todesstrafen wie etwa das Pfählen, Vierteilen oder Verbrennen vorgesehen waren. Hauptanliegen des neuen Gesetzes war die Entmoralisierung des Strafrechts nach dem Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld - keine Strafe ohne Gesetz“. Laut Herbert Grziwotz erhielt Bayern damit europaweit eine der modernsten strafrechtlichen Kodifikationen, die anderen Staaten als Vorbild diente:

„Die Reform trat am 1. Oktober 1813 in Kraft und wurde zum Vorbild einer auf der Kant’schen Vernunftlehre aufbauenden modernen Strafgesetzgebung. Sachsen, Württemberg, Hannover, Braunschweig und andere Staaten übernahmen das Bayerische Strafgesetzbuch als Modell, die Schweizer Kantone ließen sich nachhaltig davon beeinflussen. Die Schweden übersetzten es sogar in ihre Sprache. (...) Preußen erhielt erst 1851 ein neues Strafgesetzbuch. Vorbild war auch hier der materiellrechtliche Teil des Bayerischen Strafgesetzbuchs von 1813. Allerdings verknüpfte es, anders als das bayerische Recht, wieder Moral und Strafe. Beispiel ist der „§ 175″, der Homosexualität auch zwischen erwachsenen Männern bestrafte und erst 1994 in Deutschland endgültig aufgehoben wurde. In Bayern war dies bereits 1813 erfolgt.“