Nun ist es amtlich und alle
Gegenbemühungen sind gescheitert: Die Bundesregierung hat für eine Impf-Pflicht gegen Masern gestimmt. Sie soll in Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsunterkünften gelten und wer sich verweigert, dem droht ein Bußgeld bis zu 2500 Euro.
Kinder und Personal in Kindertagesstätten und Schulen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das bei Verstoß den Ausschluss von Kindertagesstätten und Bußgelder vorsieht. Die Impfpflicht soll auch für Tagesmütter sowie für Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften und Gesundheitseinrichtungen gelten.
- Tagesschau.de
Der Gesundheitsminister Jens Spahn forderte diesen Impfzwang mit den folgenden Worten im Bundestag: "Masernschutz ist Kinderschutz". Damit nutzte er die beste Strategie, um Kritiker zu überzeugen: Den "Schutz" der
Kinder. Trotz großer Kritik der Opposition und auch Petitionen.
Union, SPD und FDP hatten in zweiter Lesung für das Gesetz gestimmt. Die AfD stimmte dagegen, Grüne und Linke enthielten sich. Bei der namentlichen Schlussabstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 dagegen, 105 enthielten sich.
- Tagesschau.de
Mit diesem Beschluss wird die Hintertür für weitere Zwangsimpfungen geöffnet und somit auch gegen das im Grundgesetz fixierte Recht, über seine eigene Gesundheit zu bestimmen.
Die Impfpflicht wird seit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert diskutiert. Kritikern zufolge verstösst die Impfpflicht gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit zufolge darf kein Mensch dazu gezwungen werden, sich oder seine Schutzbefohlenen impfen zu lassen.
Das Infektionsschutzgesetz (§ 20 Abs. 6 und Abs. 7) steht dazu im klaren Kontrast. Es besagt, dass die Impfpflicht in ganz Deutschland seit dem Jahr 2001 über eine einfache Rechtsverordnung wiedereingeführt werden kann. Damit wurde automatisch beschlossen, dass das Grundrecht bei Bedarf aufgehoben werden kann.
- Zentrum der Gesundheit
Bereits einige Jahre zuvor propagierte die Politik eine Impfpflicht, die aber abgewendet werden konnte:
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Die Masernimpfung macht aus einer recht leichten Infektionskrankheit eine hochgefährliche. Denn die Impfung führt nicht zu einem vererbarem Schutz, wie es die Erkrankung machte.Selbst zwei Impfungen schützen nicht vor einer Erkrankung im Alter, die dann hochgradig risikoträchtig ist.
Unser Mikrobiologie-Professor nannte die frisch eingeführte Impfung "ein Verbrechen, weil sie aus einer leichten Erkrankung eine hochgefährliche macht".
Punktlich zum Impfzwang kommen, fast könnte man sagen, wie bestellte "Wissenschaftler", die erklären, daß die Masernerkrankung das immunologische Gedächtnis auslösche. Das kann man glauben, aber es wiederspricht den Erfahrungen vor der Masernimpfung, denn bis auf die Windpocken bleibt man bis ins Alter vor durchgemachten Kinderkrankheiten sicher.
Und gegen Windpocken werden heute Kinder geimpft, die tolle Folge davon ist dann z.B. eine Gürtelrose im Abitur, die es ohne Impfung erst ab etwa 50 Jahren gibt.
Man könnte glatt auf die Idee kommen, daß Impfforscher nicht die hellsten Köpfe sein können.