Die für den 18. Mai geplante Öffnung aller Klassenstufen der Grundschulen für einen regulären Unterricht stellte das Gericht nicht grundsätzlich in Frage. Das Kultusministerium reagierte am Sonnabend dennoch auf das Urteil und entschied, dass der Schulbesuch aller Grundschüler - auch der vierten Klassen - ab Montag nur noch auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht verpflichtend ist. Diese Vorgabe gilt zunächst bis zum 5. Juni. In dieser Zeit will das Ministerium gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig in Berufung gehen und dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht klagen.Das Schulsystem kann allgemein stark kritisiert werden, dennoch ist es für Kinder wichtig, dass sie wieder mit gleichaltrigen Kindern Kontakt bekommen.
- Sächsische Zeitung
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