Justitia und UFO
© grenzwissenschaft-aktuell.deFOs und Justitia (Illu.).
Berlin/ Deutschland - Der Deutsche Bundestag muss Einsicht in einen 2009 von einer Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion beim "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages" in Auftrag gegebene Ausarbeitung zum Thema "Die Suche nach außerirdischem eben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" gestatten, der bislang vor der Öffentlichkeit zurückgehalten wurde. Das hat soeben das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

"Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des 'Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages', so das Verwaltungsgericht Berlin in seiner heute (1. Dezember 2011) bekannt gegebenen Entscheidung.

Der Kläger, Frank Reitemeyer (s. Abb.), hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung über "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag "nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums" (...wir berichteten, s. Links).

Wie die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts erläutert, sind die Richter dieser Ansicht jedoch nicht gefolgt und haben der Klage stattgegeben. "Die Aufgabe des Parlamentes besteht im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehört nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantwortet und Gutachten erstellt. Diese Vermittlung von Information und Wissen bildet die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit."

"Eine Verletzung des Schutzes geistigen Eigentums sei selbst dann nicht zu befürchten, wenn man davon ausgehe, dass es sich bei der Ausarbeitung um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handele. Der Bundestag als Inhaber des Urheberrechts sei in seinem Erstveröffentlichungsrecht nicht betroffen, weil nur der Kläger Einblick erhalte, nicht jedoch die Allgemeinheit. In seinem Verbreitungsrecht sei der Bundestag nicht betroffen, weil der Kläger nicht die Absicht habe, die Ausarbeitung in den Verkehr zu bringen, sondern sie lediglich lesen wolle."

Die vom Deutschen Bundestag beantragte Berufung hat die Kammer wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen."

Beobachter vermuten, dass die Beharrlichkeit, mit der sich der Bundestag vor der Einsichtnahme oder gar einer Veröffentlichung sträubt, weniger in der in der Ausarbeitung behandelten Thematik (UFOs und außerirdisches Leben), sondern in allgemeinen Fragen um den Umgang mit entsprechenden Berichten und Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages begründet liegt.

Der Bericht des "Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages" selbst, wie er u.a. der Redaktion von "grenzwissenschaft-aktuell.de" vorliegt (...wir berichteten bereits im Frühjahr 2010) widerspricht in einer seiner Schlussfolgerungen der seit Jahrzehnten von der Bundesregierung vertretenen Position, dass man kein Interesse und Forschungsbedarf bezüglich unidentifizierter Flugobjekte habe. Zuletzt hatte sich der damalige Innen- und heutige Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble auf eine Anfrage um mögliche UFO-Untersuchungen durch die Bundesregierung auf "abgeordnetenwatch.de" wie folgt geantwortet: "(...) eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier (beim Innenministerium) nicht bekannt."

Gleichwohl liegt es für den "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages" durchaus nahe, dass deutsche Stellen derlei Forschungen im Geheimen betreiben: "Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."
Robert Fleischer und Kläger Frank Reitemeyer
© exopolitik.orgDer Koordinator von "Exopolitik Deutschland" Robert Fleischer (l.) mit dem Kläger Frank Reitemeyer.
In Deutschland setzt sich "Exopolitik Deutschland" (exopolitik.org) für die Veröffentlichung des angeblich noch vielfach geheimen UFO-Wissens der Regierungen und die Beendigung der "Verschleierung der außerirdischen Präsenz auf der Erde" ein. Gegenüber "grenzwissenschaft-aktuell.de" kommentierte der Koordinator der Initiative Robert Fleischer (s. Abb.) die Handhabung bzw. Zurückhaltung der Ausarbeitung durch den deutschen Bundestag wie folgt: "Der Richterspruch ist ein erster Schritt hin zu wahrer Informationsfreiheit auch in Deutschland. Ich bin optimistisch, dass die Folgeinstanzen ähnlich entscheiden werden. Früher oder später muss auch die deutsche Regierung bekannt geben, was sie über UFOs weiß. 19 Länder haben dies bereits getan. Dies ist schon allein deshalb wichtig, um unnötige Spekulationen und Verschwörungstheorien zu vermeiden."