Keine Panik! Nimm's leicht!
Bis zur Öffnung der Filiale am folgenden Montag leerten die Diebe 140 Schliessfächer und erbeuteten mindestens 500'000 Dollar in Bargeld und Schmuck.
Bei ihrer Flucht vergassen die beiden jedoch drei Flaschen, in die einer der beiden während des Wochenendes gepinkelt hatte. Anhand von DNA-Spuren im Urin konnte der Täter identifiziert werden.
Der Mann sei nun zu einer 21-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, teilte Staatsanwalt Frederik Larsen am Mittwoch mit. Sein Komplize sei weiterhin auf der Flucht, auch von der Beute fehle bislang jede Spur.
Markneukirchen. Eine Zwölfjährige hat in Markneukirchen im Vogtland eine 83 Jahre alte Frau vor dem Kältetod bewahrt. Das Mädchen hatte die Frau am Mittwoch in einem Freibad entdeckt, die dort im Wasserbecken ins Eis eingebrochen war, wie die Polizei mitteilte. Das Kind hörte die Hilfeschreie, holte einen 49-Jährigen zu Hilfe und gemeinsam versuchten sie, die Frau mit einem Rettungsring und einer Leiter zu erreichen. Erst der alarmierten Feuerwehr gelang es dann aber, die Frau aus dem Wasser zu holen.
Der Vatikan hat sich zu der sogenannten iPhone-Beichte geäußert (Bild.de berichtete). So ist Sündenvergebung mit Hilfe von Apps oder Videotelefonen weiterhin nicht möglich.
„Das Bußsakrament erfordert notwendigerweise einen persönlichen Dialog zwischen Beichtendem und Beichtvater und eine Absolution”, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi am Mittwoch. Diese könnten „durch keine Informatik-Anwendung” ersetzt werden. Es könne keinesfalls von einer „iPhone-Beichte” die Rede sein. Elektronische Medien können nach den Worten des Vatikansprechers gleichwohl eine Rolle bei der Vorbereitung der Beichte spielen, wie dies in der Vergangenheit mit auf Papier geschriebenen Fragen der Fall gewesen sei. Eine Unterstützung der Gewissenserforschung durch ein „digitales Hilfsmittel der Pastoral” könne nützlich sein, dürfe jedoch nicht zu einem „Geschäft” mit der Frömmigkeit führen. Ein Rückgriff auf elektronische Medien sei bei der Vorbereitung der Beichte nur zugelassen, wenn er „wahren seelsorgerischen Nutzen” bedeute. In keinem Fall könne er die Beichte selbst ersetzen.