Spähen, lauschen, infiltrieren: Staatstrojaner verwandeln den privaten PC in eine staatliche Spionageanlage. Eine solche Computerwanze ist ein Hohn auf alles, was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Privatheit geschrieben hat. Aber selbst das höchste Gericht ist an den Auswüchsen der staatlichen Schnüffelei nicht ganz unschuldig.
© dpaDer Staat liest mit - und nicht nur das: Mithilfe eines Trojaners können die Sicherheitsbehörden auch das Mikrofon und die Webcam am PC einschalten und sogar einen Programminhalt einschleusen, von dem der Betroffene keine Ahnung hat.
Wenn die Wanze einmal auf dem Rechner ist, dann ist sie da. Und was sie dann dort macht, ist schwer zu kontrollieren. Die staatlichen Wanzen, die in bisher noch nicht bekanntem Umfang eingesetzt wurden, können offenbar all das, was das Recht und das Bundesverfassungsgericht verboten haben: spähen, lauschen, infiltrieren; sie können den Personal Computer in eine Spionagezentrale wider seinen Nutzer verwandeln.
Die Spionage-Wanze, vornehm Staatstrojaner genannt, macht also aus dem Personal Computer einen digitalen Doppelagenten: Der PC arbeitet erstens, wie es sich gehört, für seinen Besitzer. Und er arbeitet zweitens, wie es sich nicht gehört, für den, der den Trojaner geschickt hat - für Geheimdienst oder Polizei. Der Staat liest mit; und nicht nur das: Er kann am PC das Mikrofon und die Web-Kamera einschalten und sogar einen Programminhalt einschleusen, von dem der Betroffene keine Ahnung hat.
Kommentar: Übersetzung eines Auszugs vom Quell-Artikel: