
Aktenzeichen 5 OJs 169/40: Die Jüdin Anna Neubeck, geborene Herzstein, Jahrgang 1900, wird am 31. März 1941 zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Ihr Vergehen: Sie hatte als Emigrantin in Brüssel Geld und Essen von der "Roten Hilfe" angenommen und sich mit anderen Flüchtlingsfrauen aus Deutschland getroffen, "um Handarbeiten und dergl. zu machen" - so lautete die nach der deutschen Besetzung Belgiens 1940 verfasste Anklage des Staatsanwaltes Hubert Schrübbers.
Anna Neubeck wurde nach Auschwitz deportiert. Von dort aus kehrte sie nie zurück. Der Mann, der ihre Ermordung in Kauf genommen hatte, war nicht irgendeiner der "furchtbaren Juristen" in der Nazizeit. Er war 1954 bis 1972 Chef des Verfassungsschutzes, jener Mann also, der die Werte der Demokratie vor ihren Feinden zu bewahren hatte. 1972, kurz vor dem Ruhestand, musste er deswegen gehen.