Eine 16‑jährige Palästinenserin wurde von der israelischen Armee bei einem Einsatz im israelisch besetzten Westjordanland erschossen. Der Vorfall hat bei westlichen Medien bislang nicht für Schlagzeilen gesorgt - im Gegensatz zu dem Todesfall einer 22-jährigen Iranerin Mitte September.

© AFP Jaafar Ashtiyeh
Palästinensische Trauernde nehmen am 12. Dezember 2022 in der Stadt Dschenin an der Beerdigung der 16-jährigen Jana Zakarnaa teil. Sie war bei einer israelischen Razzia im besetzten Westjordanland getötet worden.
Eine 16-jährige Palästinenserin namens Jana Zakarnaa wurde bei einem Einsatz des israelischen Militärs in Dschenin, Westjordanland erschossen. Wie das Gesundheitsministerium in Ramallah am Montag mitteilte, sei sie am späten Sonntagabend durch einen Kopfschuss ermordet worden. Man habe sie tot auf dem Dach ihres Hauses gefunden, hieß es.
Das israelische Militär hat inzwischen
zugegeben, dass seine Truppen bei einer Operation im israelisch besetzten Westjordanland ein palästinensisches Mädchen im Teenageralter tödlich getroffen haben. Die Armee behauptete indes, das Mädchen sei versehentlich von einem Schuss getroffen worden, der auf "Bewaffnete" in der Umgebung gerichtet war.
Es war ein seltenes Eingeständnis eines Fehlers seitens des israelischen Militärs,
das seit fast neun Monaten täglich Verhaftungsaktionen im Westjordanland durchführt, hieß es bei AP. Der israelische Ministerpräsident bedauerte den Tod des Mädchens, erklärte aber, die Operationen in dem Gebiet fortgesetzt würden
.
Der palästinensische Ministerpräsident, Mohammad Shtayyeh,
forderte die Vereinten Nationen auf, "das israelische Regime" wegen Gewaltanwendung gegen Minderjährige auf die jährliche "Liste der Schande" des Generalsekretärs zu setzen.
Der palästinensische Außenminister Riyad al-Malki Gamba erklärte zudem, dass die israelischen Streitkräfte seit Beginn dieses Jahres mehr als 52 Kinder getötet hätten. Mehrere von ihnen seien durch Angriffe extremistischer jüdischer Siedler getötet worden oder ums Leben gekommen, weil ihnen der Zugang zu medizinischer Behandlung verwehrt worden sei.
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