Höchste Fremdartigkeit
Während die "Disclosure II - The Rockefeller Petition", die von dem Exopolitik- und Disclsoure-Lobbyisten Steve Bassett und seiner "Paradigm Research Group" (PRG; paradigmresearchgroup.org) eingereicht wurde (...wir berichteten) bislang (26.12.2011) nur knapp 2.700 Unterschriften zusammenbekam, brachte es die "Need to Know"-Petition des US-Historikers Richard Dolan (...wir berichteten) auf keine 2.000 Singnaturen.
Zuvor hatte Bassetts erste Petitionseingabe schon binnen weniger Tage mehrere Tausend Unterschriften zusammen und konnte bis Ablauf der Zeichnungsfrist mehr als doppelt so viele Unterschriften zusammentragen, wie für eine offizielle Reaktion der Obama-Administration notwendig war.
Wie Steve Bassett nun am 24. Dezember 2011 in einer Erklärung berichtet, habe die Internetseite des Petitionsportals des Weißen Hauses "We the People" (whitehouse.gov/petitions) "gravierende technische Probleme" erlebt. "Viele Tausende Menschen hatten Probleme damit, sich überhaupt anzumelden und/oder die gelisteten Petitionen zu unterzeichnen." Alleine Bassetts PRG habe "Unmengen an E-Mails von verärgerten und frustrierten Zeichnungswilligen erhalten". Zeitweise sei die Seite sogar vollständig "wegen Wartungsarbeiten" offline gewesen.

Wer hat diese Kugel verloren? Gefunden wurde das Sechs-Kilo-Geschoss ohne Absender in Afrika
Eine wahrscheinlich vom Himmel gefallene Metallkugel gibt den Behörden Namibias Rätsel auf.
Die sechs Kilogramm schwere Kugel mit einem Durchmesser von rund 35 Zentimetern wurde nahe eines Dorfes im Norden des Landes, rund 750 Kilometer von der Hauptstadt Windhoek entfernt, gefunden, wie der Leiter der Kriminaltechnik des Landes, Paul Ludik, sagte. „Dorfbewohner und Beamte einer nahegelegenen Polizeistation haben mehrere kleine Explosionen in rund drei Kilometern Entfernung gehört. Fünf Tage später haben sie dann das runde Metallobjekt gefunden.“
Die Kugel sei innen hohl und bestehe aus zwei zusammengeschweißten Hälften, sagte Ludik. Sie sei 18 Meter von dem Punkt entfernt gefunden worden, wo sie aufgeschlagen sei - einem 33 Zentimeter tiefen und knapp vier Meter weiten Krater. Die Kugel wurde demnach bereits Mitte November gefunden, in den letzten Wochen aber zunächst noch untersucht.

Negativ-Ansicht der Gesichts- und Rückseite des Turiner Grabtuchs. (Klicken Sie auf die Bildmitte, um zu einer vergrößerten Darstellung zu gelangen.)
Frascati/ Italien - Fünf Jahre lang haben Wissenschaftler der nationalen italienischen Energie- und Umweltagentur (ENEA) dem Turiner Grabtuch gewidmet und kommen in ihrem nun vorgelegten Abschlussbericht von 2010 zu dem Schluss, dass es für die Merkmale des Abbildes auf dem Grabtuch, das den Körperabdruck eines Gekreuzigten zeigt, das seit Jahrhunderten von Gläubigen als Grabtuch Christi verehrt und von Kritikern als aufwändiger Schwindel bezeichnet wird, selbst mit modernsten Mitteln und Technologie nicht reproduziert werden können.
In ihren Experimenten haben die Forscher um Paolo Di Lazzaro, Daniele Murra, Enrico Nichelatti und Antonino Santoni die Verfärbungen auf bzw. in dem Leinen untersucht, durch die sich der Körperabdruck auf dem Leinen abzeichnet. Ziel der Experimente war es "zu verstehen, wie dieses Abbild auf dem Grabtuch auf eine Art und Weise entstehen konnte, dass dieses bis heute eine derart große und radikale Herausforderung (für die Wissenschaft) darstellt. (...) Wir wollten jene physischen und chemischen Prozesse identifizieren, die zu einer Verfärbung von Leinen führt, wie wir sie auf dem Turiner Grabtuch sehen", so die Wissenschaftler.
"Während es sich bei den bislang in Mexiko seit 1977 dokumentierten Kornkreisen lediglich um relativ einfache Einzelkreise und Kreis-Ringformationen gehandelt hatte, stellt die neue Formation Mexiko die bislang erste geometrisch komplexere, abbildhafte Kornkreisformation in dem nordamerikanischen Land dar, die bislang entdeckt wurde", kommentiert der deutsche Kornkreisforscher Andreas Müller die Entdeckung, der mit "ICCA - The International Crop Circle Archive" (kornkreise-forschung.de) eines der weltweit umfangreichsten Archive zum Thema führt.

Antwortschreiben vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. (Klicken Sie auf die Abbildung, um zu einer vergrößerten Darstellung zu gelangen.)
In den vergangenen 40 Jahren der UFO-Forschung in Deutschland stellten verschiedene UFO-Forschungsgesellschaften und Privatpersonen mehrfache Anfragen an das Bundesverteidigungsministerium, ob irgendjemand oder irgendeine Institution in der Bundesrepublik Deutschland für die Sammlung und Nachverfolgung von UFO-Sichtungen im bundesdeutschen Luftraum verantwortlich ist und ob es dafür eine Meldestelle gibt. Die Anfragen enthielten außerdem die konkrete Frage darüber ob UFO-Archive innerhalb des Verteidigungsministeriums vorliegen. Immer wieder wurden diese Anfragen negativ bescheinigt.

Der Kläger Frank Reitemeyer und seine Anwalt vor der Gerichtsverhandlung am 1. Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
"Ich will Fakten wissen und mich stört, dass in Frankreich, England, USA, Kanada die Bürger die UFO-Akten einsehen können und ich als Deutscher von meiner deutschen Regierung nicht informiert werde", erläutert Reitemeyer die Beweggründe für seine Klage. "Es ist also so eine krasse Diskrepanz. Wenn man sich das mal vorstellt: In Frankreich wird ein Staatsbürger automatisch von seiner Regierung informiert, weil die Regierung die UFO-Akten auf die Webseite der Weltraumbehörde stellt, also offiziell auf den Regierungsseiten sich die Dokumente befinden, jeder kann sich die ansehen, kostenlos zu Hause. Ich als Deutscher in Deutschland muss also Faxe abschicken, Telefonate führen, Klage einreichen. Das ist mit Kosten und Stress verbunden, und das finde ich nicht korrekt."
Der volle Text der Petition, ins Deutsche übersetzt, lautet wie folgt:
"Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des 'Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages', so das Verwaltungsgericht Berlin in seiner heute (1. Dezember 2011) bekannt gegebenen Entscheidung.
Der Kläger, Frank Reitemeyer (s. Abb.), hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung über "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag "nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums" (...wir berichteten, s. Links).
Bei dieser Meldung handelt es sich um einen Pressemitteilung der "Deutschen Initiative für Exopolitik", exopolitik.org
Wie kam es zu der UFO-Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes?
Auf Grund einer Bürgeranfrage im Namen von "Exopolitik Deutschland" beauftragte eine Bundestagsabgeordnete der CDU-Fraktion den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags mit einer Ausarbeitung zu der Frage, weshalb die VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen in Deutschland niemals umgesetzt wurde. Die Abgeordnete war so freundlich, diese Ausarbeitung an "Exopolitik Deutschland" weiter zu leiten.
Das Dossier, das Welt Online zugespielt wurde, ist eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebens“. Darin heißt es: „Es liegt nahe, dass sich deutsche Behörden und Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“