Banken müssen Kunden über die Risiken von Wertpapieren aufklären - und das nun auch in einer Sprache, die jeder versteht.

Die Finanzkrise hat Existenzen zerstört, und das vor allem, weil Kleinanlegern Zertifikate aufgeschwatzt wurden, die sie schlicht nicht verstanden. Viele dachten, die Papiere von Lehman Brothers seien sicher - stattdessen verloren sie viel Geld, als die Bank zusammenbrach.

Seitdem versprechen die Banken, Kunden besser zu erklären, welche Risiken mit Fonds oder Zertifikaten verbunden sind. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine Art Beipackzettel für Geldanlagen, die Kunden in Beratungsgesprächen erhalten und die Unverständliches verständlich machen sollen. Seit Kurzem sollen diese Produktinformationsblätter neuen Vorgaben folgen: Der Branchenverband der Kreditwirtschaft hat mit Verbraucherschützern und Vertretern des Verbraucherschutzministeriums ein Glossar entwickelt, das die Blätter verständlicher machen soll.

Klingt gut, bloß: Offiziell hat der Gesetzgeber die Banken schon 2011 verpflichtet, Informationsblätter vorzulegen, auf denen Fondsanbieter Risiken ihrer Produkte auf höchstens drei Seiten eingängig erklären. Eine vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegebene Studie offenbarte aber in der Praxis "erhebliche sprachliche Mängel". Wird nun alles gut?

Die Chancen stehen nicht schlecht, dass es zumindest besser wird. Das Bankenglossar schreibt einige hilfreiche sprachliche Standards vor; und mit dem Jahreswechsel gelten zusätzlich neue Vorgaben der Finanzaufsicht BaFin, mit deren Hilfe die Beipackzettel für Wertpapiere auch besser strukturiert und informativer ausfallen sollen.

Kernbestandteil des Glossars ist eine Liste von Fachbegriffen, die künftig tabu sind. Das "Agio" etwa, eine Gebühr für den Verkauf von Fonds, soll bald schlicht "Ausgabeaufschlag" heißen, und auch Anglizismen wie Bond (Anleihe) oder Intraday (innerhalb eines Tages) sind neuerdings unerwünscht. Außerdem liefert das Glossar Textbausteine, die Anlegern Risiken erklären. Dazu gehören Sätze wie dieser: "Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich." Nach Lektüre des Satzes hätte wohl mancher keine Zertifikate von Lehman Brothers gekauft.

Die "fehlende Erläuterung der Einzelrisiken" war eine zentrale Schwäche, die die Berater von Evers & Jung in der Studie für das Verbraucherschutzministerium moniert hatten. Viele Anbieter nannten zwar Gefahren wie das "Emittentenrisiko" - aber nicht jeder weiß eben, was sich dahinter verbirgt: die Gefahr, dass Zertifikate oder Aktien wertlos werden. Risiken zu erklären und auf Fachbegriffe zu verzichten seien "Schritte in die richtige Richtung", sagt denn auch der Hamburger Verbraucheranwalt Achim Tiffe.

Für eine weitere Verbesserung sorgt die BaFin: Die Aufseher fordern von Januar an einige Informationen, die über das bisher Übliche hinausgehen. So ist es künftig Pflicht, auf den Blättern "die erwarteten Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen" darzustellen; die Anbieter müssen "ein positives, ein neutrales und ein negatives Szenario" für die Performance der Geldanlage nennen. Besonders ein Negativszenario ist sinnvoll, denn es führt Anleger einprägsam vor Augen, welchen Verlust sie schlimmstenfalls verkraften müssen - auch dies dürfte manchen Bankkunden davon abhalten, in allzu spekulative Papiere zu investieren.

Die BaFin fordert zudem eine stärkere Gewichtung von Risiken, abhängig davon, welche Bedeutung sie haben. Anbieter müssen in Zukunft die größte Gefahr zuerst nennen. So ist bei Zertifikaten, die den Wert einer Aktie oder eines Aktienindizes abbilden und wertlos werden, wenn diese unter eine bestimmte Schwelle rutschen, zuerst auf diese Gefahr hinzuweisen. Weitere Risiken, wie jenes, dass der Kurs sinken könnte, dürfen erst danach aufgelistet werden.

"Werbende Adjektive" untersagt die BaFin künftig auf Beipackzetteln, ein Zinssatz etwa darf nicht mehr als "attraktiv" bezeichnet werden und auch nicht als "fix", wenn der Anbieter ihn laut Kleingedrucktem während der Laufzeit ändern darf - bisher war derlei Schönfärberei möglich.