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© dpa / Boris Roessler/Archiv
In den USA gibt es bald eine Überholspur im Internet. Die US-Behörde FCC erlaubt es Unternehmen künftig, gegen Bezahlung auf schnellere Internet-Leitungen zuzugreifen. Damit kommen Inhalte von Streaming-Diensten wie Netflix noch schneller beim Kunden an - Netzaktivisten sind entrüstet.

Wenn US-Konzerne ihre Angebote schneller zu den Kunden bringen wollen, können sie hierfür künftig gegen einen Aufpreis schnellere Netze nutzen, wie die New York Times online berichtet. Die Telekommunikationsaufsicht FCC habe eine entsprechende Regeländerung angekündigt. Das sei besonders für Streaming-Dienste wie Netflix oder Googles Comcast interessant, würden sich Inhalte wie Serien oder Filme in noch höherer Geschwindigkeit zum User bringen lassen. Auf der letzten Meile zum Nutzer bekämen die Angebote durch die neue Regel einen zusätzlichen Geschwindigkeitsschub, wie die Seite weiter schreibt.

Ein FCC-Sprecher habe aber ausdrücklich betont, dass eine Blockade von Internetangeboten ausdrücklich verboten sei. Wenn etwa ein Provider einem Streaming-Dienst eine Überholspur anbietet, müsse er dies auch für andere Anbieter tun, zu "wirtschaftlich vernünftigen" Konditionen - eine sehr schwammige Formulierung. Die Änderung ist ein entscheidender Schritt, bisher gilt in den USA die Netzneutralität, alle Daten werden gleich behandelt. Durch das Einführen dieser Überholspur ändert sich dies nun. Am 15. Mai soll die Änderung von der FCC endgültig verabschiedet werden, bis dahin sind noch Änderungen an dem Vorhaben möglich.

Netzaktivisten gehen auf die Barrikaden

Geht es nach Netzaktivisten, sind die auch dringend nötig: "Dieser neue Standard erlaubt den Internetprovidern, einen neuen Eintrittspreis für Innovationen im Netz zu verlangen", wird Michael Weinberg, Vizepräsident der Forschungs- und Software-Entwicklungsinitiative Public Knowledge Project, auf der Internetseite zitiert.

Im Januar dieses Jahres hatte das US-Berufungsgericht ein wegbereitendes Urteil gefällt, damals stand die Justiz der FCC zu, das Internet generell regulieren zu dürfen. Das Gericht hatte damit einer Klage des Unternehmens Verizon stattgegeben. Ob ein solches Zwei-Klassen-Internet auch in Deutschland kommt, ist allerdings fraglich. Hierzulande fing sich die Telekom mit ihren Plänen zu Drosselung von Flatrate-Tarifen ab einer gewissen Volumengrenze jüngst eine herbe Pleite ein.

cvh