Vergewaltigung ist ein Delikt, bei dem die Beweisführung oft problematisch ist. Häufig stellt sich heraus, dass Beschuldigte zu Unrecht bezichtigt wurden - wie beispielsweise der Lehrer Horst A. (der fünfeinhalb Jahren Haft absitzen musste), der Dortmunder Thomas E. (den man zu sechs Jahren und 8 Monaten Haft verurteilte) oder der Wettermoderator Jörg Kachelmann. Deshalb ist es besonders wichtig für einen Rechtsstaat, dass Beschuldigten gute Anwälte zur Verfügung stehen und dass diese nicht durch inquisitionsartigen öffentlichen Druck von der Übernahme solcher Mandate abgeschreckt werden.
hillary clinton
Hillary Clinton verteidigte den Vergewaltiger
Auch der ehemaligen US-Außenministerin Hillary Clinton kann man nicht zum Vorwurf machen, dass sie 1975 im Hinterwäldler-Südstaat Arkansas Thomas Alfred T. verteidigte, der beschuldigt wurde, zusammen mit einem weiteren Mann eine Zwölfjährige vergewaltigt zu haben. Jetzt aufgetauchte Interviewaufnahmen aus den 1980er Jahren deuten jedoch darauf hin, dass Clinton zwar alles unternahm, um für ihren Mandanten eine möglichst niedrige Strafe zu erreichen - aber ein problematisches und eher taktisches Verhältnis zur Wahrheit pflegt. Die Aufnahmen wurden vom Reporter Roy Reed für einen Artikel angefertigt, der nie erschien. Ein Mitarbeiter von Free Beacon entdeckte sie angeblich unlängst im Archiv der University of Arkansas in Fayetteville.

Eine Äußerung Clintons in diesen Aufnahmen legt nahe, dass die 1975 27-jährige frischgebackene Juristin ihren Mandanten Thomas Alfred T. selbst für schuldig hielt: Dass der einen Lügendetektortest bestand, zerstörte ihren Worten nach bei ihr selbst den letzten Glauben in diese Technologie. Bei diesen Äußerungen lacht Clinton.

Der US-Zeitschrift Daily Beast erzählte die heute 52-jährige Zwölfjährige von 1975 letzte Woche, dass sie immer noch darunter leide, wie die US-Präsidentschaftsanwärterin sie vor 39 Jahren als kleines Luder hinstellte, das älteren Männern nachstellt.

Konkret wirft die heute erwerbsunfähige und lange drogensüchtige Frau der Politikerin vor, die damals von Clinton gegenüber dem Gericht gemachte Behauptung, das Opfer habe vorher schon andere Männer der Vergewaltigung bezichtigt, sei absolut unwahr. Die Anwältin erreichte mit diesen Behauptungen und mit einem Trick zu einem Expertengutachten über eine blutbefleckte Unterhose allerdings keinen Freispruch, sondern einen Handel mit dem Gericht: Thomas Alfred T. kam durch diesen Handel mit einer relativ geringen Freiheitsstrafe in Höhe von zwölf Monaten davon.