Madrid und das Verfassungsgericht verbieten eine Volksbefragung über die Unabhängigkeit Kataloniens als einen Verstoß gegen die spanische Verfassung. Die Katalanen wollen sich dieser Entscheidung aber nicht beugen.
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© dpaDie Katalonen werden über ihre Unabhängigkeit abstimmen
Madrid/Barcelona. Die Katalanen dürfen nicht über eine Abspaltung ihrer Region von Spanien abstimmen. Nach dem einstweiligen Verbot eines Unabhängigkeitsreferendums untersagte das Madrider Verfassungsgericht bis auf weiteres auch eine unverbindliche Volksbefragung in der Region im Nordosten Spaniens.

Die katalanische Regionalregierung kündigte jedoch an, trotz der Entscheidung des Gerichts an der geplanten Befragung am 9. November festzuhalten. Die Verfassungsrichter hatten am Dienstag eine Verfassungsklage der Madrider Zentralregierung gegen das Vorhaben der Katalanen einstimmig zugelassen. Damit wurde die Volksbefragung bis auf weiteres automatisch für illegal erklärt.

Die katalanische Regierung in Barcelona hatte am kommenden Sonntag ursprünglich eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit der Region abhalten wollen. Die spanische Zentralregierung sah darin einen Verstoß gegen die Verfassung, weil nach ihrer Ansicht nur Madrid Referenden abhalten darf. Nach der Zulassung der Verfassungsklage änderten die Katalanen ihr Vorhaben und setzten anstelle des Referendums eine rechtlich unverbindliche Befragung an, allerdings mit derselben Fragestellung. Madrid sah darin ein verkapptes Referendum und rief erneut das Verfassungsgericht an.

Nach der Zulassung der erneuten Verfassungsklage hielt die katalanische Regierung Madrid eine Verletzung der Grundrechte der Bewohner Kataloniens vor. Die Befragung werde stattfinden, damit das Recht der Katalanen auf freie Meinungsäußerung gewahrt bleibe, sagte der katalanische Regierungssprecher Francesc Homs. „Alle Vorbereitungen sind getroffen.“ Katalonien werde die spanische Zentralregierung wegen Verstoßes gegen die Grundrechte vor dem Obersten Gerichtshof verklagen.

Das Verfassungsgericht erklärte auch eine auf den Kanarischen Inseln geplante Volksabstimmung über eine umstrittene Erdölsuche vorläufig für illegal. Die Richter ließen auch in dieser Sache eine Verfassungsklage der Zentralregierung zu. Madrid hatte dem Mineralölkonzern Repsol die Genehmigung erteilt, vor den Küsten von Lanzarote und Fuerteventura Probebohrungen vorzunehmen. Die kanarische Regionalregierung protestierte gegen das Vorhaben, weil sie negative Auswirkungen auf den Tourismus befürchtet. Sie setzte für den 23. November eine Volksabstimmung an, legte die Befragung aber nach der Madrider Verfassungsklage vorläufig auf Eis.

dpa