In einer Bekanntmachung auf der Webseite des ICC versprach deren Chefanklägerin Fatou Bensouda:
Darüber hinaus betonte sie, dass keine Deadline gesetzt wurde, für die Bekanntgabe der Ergebnisse der Voruntersuchung.“Wir werden die Untersuchung völlig unvoreingenommen und in absoluter Unabhängigkeit vornehmen.”
Die Untersuchung wird sich sowohl generellen völkerrechtlichen Aspekten hinsichtlich der Besetzung von palästinensischen Gebieten seit dem Sechstage-Krieg von 1967 als auch insbesondere dem Angriff auf den Gazastreifen im Sommer 2014, dem mehr als 2.000 Palästinenser und 60 Israelis zum Opfer fielen, widmen.
Nabil Abu Znaid, Leiter der palästinensischen Delegation in Den Haag sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters:
Eine “vorläufige Untersuchung” ist ein erster Schritt im rechtlichen Prozessablauf und evaluiert zunächst, ob es nötig ist umfassende Ermittlungen einzuleiten.“Der Fall ist nun in den Händen des Gerichtshofes. Es ist eine rechtliche Angelegenheit und wir haben Vertrauen in den Strafgerichtshof.”
Die palästinensische Autonomiebehörde wird offiziell am 1. April Mitglied des ICC in Den Haag werden, dem Israel nicht angehört.
Sowohl Israel wie auch die USA hatten zuvor vehement gegen den Beitritt Palästinas zum ICC protestiert. Die israelische Regierung hat in Reaktion darauf 125 Millonen US-Dollar an monatlichen Steuertransfers bis auf weiteres eingefroren. Da die palästinensischen Gebiete bisher nicht über eine eigene Staatlichkeit verfügen, obliegt Israel als Besatzungsmacht der Einzug wie die Verteilung der Steuereinahmen.
Palästina hingegen versteht die Mitgliedschaft beim ICC als einen wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu eigenen Staatlichkeit.
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