Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko hat sich im Parlament für den Gesetzesentwurf Nr. 2541 „über die Rechtsstellung des Kriegsrechts-Regimes“ ausgesprochen. Dieser macht den Weg frei für umfassende Ausgangsperren sowie die Errichtung von Internierungslagern für “Bürger, deren Länder eine Aggression gegen die Ukraine ankündigen oder bereits ausüben”.
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Bereits am 3. April reichte das ukrainische Staatsoberhaupt das Dokument, das sich einer Aktualisierung der rechtlichen Regelung des Kriegsrechts widmet im Parlament (Werchowna Rada) ein.

Der Entwurf sieht, treu der westlichen Ausrichtung seiner verantwortlichen Gesetzgeber, unter anderem die Errichtung von Internierungslagern für diejenigen in der Ukraine wohnhaften “Bürger” vor, deren Länder eine „Aggression gegen die Ukraine“ ankündigen oder bereits ausüben.

Ein weiterer Punkt der unter das Kriegsrecht fallen soll, wäre die Einführung einer Arbeitspflicht für alle Nichtbehinderten im Bereich der gemeinnützigen Arbeit.

Darüber hinaus soll eine Enteignung von privatem oder kommunalem Eigentum für die Bedürfnisse des Staates unter dem Kriegsrecht und dem Verteidigungseinsatz garantiert werden.

Auch friedliche Versammlungen, Kundgebungen, Märsche und Demonstrationen können mittels der neuen Kriegsrechtsreform verboten werden.

Der Gesetzentwurf richtet sich auch gegen Parteien und gesellschaftliche Organisationen, die auf die “Beseitigung der Unabhängigkeit der Ukraine, der Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung mit Gewalt” ausgerichtet sind oder die “die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine verletzen, deren Sicherheit untergraben und die öffentlichen Gesundheit gefährden”.

Weitere ermöglicht das Gesetzt eine Ausweitung der Ausgangssperre, der Beschränkungen für Ein- und Ausreisen aus der
Ukraine sowie eine Beschränkung des Aufenthalts- oder Wohnrechts.

Mit dem Gesetzeserlass würde auch die Beschlagnahme von privatem Wohnraum, die Absetzung von Leitern von Unternehmen aufgrund “mangelnder Pflichterfüllung” sowie die Sonderreglung für die Herstellung und den Verkauf bestimmter Medikamente ermöglicht werden.