Im Zeitraum von 2009 bis 2012 überwies sich eine Beamtin, die schon seit 30 Jahren im Dienst des Sozialamtes stand, insgesamt 16.000 Euro Hartz IV Gelder aufs eigene Konto. Dies war möglich, da die heute 56-Jährige über Beträge bis 1.500 Euro selbst disponieren konnte. So bewilligte sie den von ihr betreuten Hartz IV Empfängern Kosten der Unterkunft und Heizung, steckte sich das Geld in 16 Fällen allerdings in die eigene Tasche - insgesamt 16.000 Euro.
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17 Monate auf Bewährung

Aus diesem Grund wurde sie vom Amtsgericht Mühlheim bereits zu einer Bewährungsstrafe von 17 Monaten verurteilt, mit der Folge, dass die 56-jährige Beamtin ihren Job und ihre Altersbezüge verlor. Die ehemalige Mitarbeiterin zog darauf vor das Landgericht, und plädierte für eine mildere Strafe. Verzweifelt versuchte sie, ihre Taten mit ihrer Situation zu rechtfertigen.

Haus und Krankheit verschlangen Geld

Vor Gericht trug sie vor, sie und ihr mittlerweile verstorbener Ehemann hätten das Haus ihre Großmutter geerbt, welches sich schlussendlich als kostenintensiver Sanierungsfall herausstellte. “Wir haben immer mehr Geld aufgenommen”, so die Angeklagte vor Gericht. Als ihr Ehemann erkrankte, flossen zudem Gelder für teure Hilfen nach Kroatien, medizinische Literatur und Medikamente - Geld, das das Paar nicht mehr hatte.


Kommentar: Als Beamtin sollte es kein Problem sein einen Kredit zu bekommen und nicht Bedürftige zu berauben. Und handelt es sich dabei um eine psychopathische Masche, um das Mitgefühl des Richters zu erregen?


Berufung spricht mildere Strafe aus

Im Berufungsverfahren wurde die Strafe für die Witwe abgemildert, elf Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Für die Absenkung der Strafe hatte das umfassende Geständnis der Angeklagten den ausschlaggebenden Grund geliefert sowie die Tatsache, dass sie den veruntreuten Betrag mit finanzieller Hilfe aus der Familie ausgeglichen hatte.

Beamtenstatus behalten?

Ob sie nun ihren Beamtenstatus mit allen Folgen verliert, muss das Disziplinargericht klären. Im schlimmsten Fall muss sie auf der anderen Seite des Schreibtisches beim Jobcenter sitzen und ebenfalls Hartz IV beantragen.