
Häring schrieb am 22. März 2015 an den Beitragsservice: „Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind ‘in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel’. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.“
Seitdem habe sich der Beitragsservice bei ihm nicht gemeldet. Seine Vermutung: Der Service will keine solche Möglichkeit einrichten, weil mit einer Bareinzahlung hohe Bearbeitungsgebühren verbunden sind. Diese müsste der Beitragsservice bezahlen. Deshalb ruft der Journalist die Bürger auf, seinem Beispiel zu folgen. Sollte gegen ihn ein Gerichtsvollzieher vorgebracht werden, wolle er sein Recht auf Bareinzahlung auf dem Rechtsweg geltend machen.



Kommentar: Es ist momentan auch ein Aufruf zum bundesweiten Boykott der ARD-ZDF-Zwangsabgaben im Umlauf. Das Problem ist hier jedoch, dass man durch Inanspruchnahme des Rechts bar zu bezahlen, der eigentlich rechtswidrigen Zahlungsaufforderung zustimmt. Somit fragt sich, wem dieser "Aufruf zum Boykott" eigentlich wirklich nützt...